Ihre IHK
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die IHK Köln ist bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen.
Dies geschieht im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Seite wird das Content-Management-System CoreMedia genutzt.
Im Zuge der ständigen Weiterentwicklung und der Zugehörigkeit zum IHK24-Verbund wurden alle technischen Voraussetzungen für eine barrierefreie Website geschaffen. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.
Auf Artikel-Ebene wurden bisher Texte hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalte optimiert sowie die vorhandenen Bilder und Grafiken weitgehend mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.
Noch nicht barrierefreie Inhalte
Die Website der IHK Köln wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24-Verbunds an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen weiter angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Folgende Inhalte der Website sind mit Stand dieser Erklärung bisher noch nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente auf www.ihk.de/koeln sind nicht immer barrierefrei. Da es sich um eine große Vielzahl von Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 8. Juli 2021 erstellt und am 27. März 2023 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sollten Sie Vorschläge für die Verbesserung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir werden uns um eine baldige Umsetzung der Korrekturwünsche und Vorschläge kümmern.
Über folgende Kontakte können Sie der IHK Köln Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Ombudsstelle
Für darüber hinaus gehende Auskünfte steht Ihnen die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.
Kontakt:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de