Ausbildung

Industriemechaniker/-in

Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereinigte Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Grundlagen dafür sind die Änderungsverordnungen vom 7. Juni 2018.
Für ihre Arbeit brauchen Industriemechaniker und -mechanikerinnen technischen Verstand, handwerkliches Geschick und viel Fingerspitzengefühl. Damit alles rund läuft, müssen sie präzise und verantwortungsvoll arbeiten. Sie entscheiden, mit welchen Prüfverfahren sie die Anlage untersuchen und ob ein Ersatzteil beschafft oder angefertigt werden muss. Und weil häufig mehrere Kollegen eine Maschine gemeinsam unter die Lupe nehmen, reparieren oder auch umbauen, sollten Anlagemechaniker im Team arbeiten.
Das gilt auch dann, wenn Industriemechaniker/-innen dort arbeiten, wo Maschinen und Produktionsanlagen hergestellt und montiert werden: Im Maschinenbau. Industriemechaniker/-innen fertigen hier vor allem Bauteile aus Stahl, Aluminium, Messing und Kunststoffen. Dazu müssen sie das Material durch Drehen, Fräsen oder Schleifen bearbeiten und anschließend zusammenfügen, beispielsweise durch Schweißen oder Verschrauben. Um diese Arbeiten ausführen zu können, erstellen und lesen sie technische Zeichnungen.
Manchmal müssen Industriemechaniker/-innen diese Maschinen anschließend vor Ort beim Kunden, der sie in seiner Produktion einsetzen will, aufbauen und einrichten und den Kunden anschließend in die Bedienung einweisen. Dann müssen sie auf Montage, auch schon mal ins Ausland reisen.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre

Berufsschulen

Anerkannte Ersatzschule: