Ausbildung

Industriemechaniker/-in

Verordnung gültig seit August 2018

Berufsbild

Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereinigte Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Grundlagen dafür sind die Änderungsverordnungen vom 7. Juni 2018.
Für ihre Arbeit brauchen Industriemechaniker und -mechanikerinnen technischen Verstand, handwerkliches Geschick und viel Fingerspitzengefühl. Damit alles rund läuft, müssen sie präzise und verantwortungsvoll arbeiten. Sie entscheiden, mit welchen Prüfverfahren sie die Anlage untersuchen und ob ein Ersatzteil beschafft oder angefertigt werden muss. Und weil häufig mehrere Kollegen eine Maschine gemeinsam unter die Lupe nehmen, reparieren oder auch umbauen, sollten Anlagemechaniker im Team arbeiten.
Das gilt auch dann, wenn Industriemechaniker/-innen dort arbeiten, wo Maschinen und Produktionsanlagen hergestellt und montiert werden: Im Maschinenbau. Industriemechaniker/-innen fertigen hier vor allem Bauteile aus Stahl, Aluminium, Messing und Kunststoffen. Dazu müssen sie das Material durch Drehen, Fräsen oder Schleifen bearbeiten und anschließend zusammenfügen, beispielsweise durch Schweißen oder Verschrauben. Um diese Arbeiten ausführen zu können, erstellen und lesen sie technische Zeichnungen.
Manchmal müssen Industriemechaniker/-innen diese Maschinen anschließend vor Ort beim Kunden, der sie in seiner Produktion einsetzen will, aufbauen und einrichten und den Kunden anschließend in die Bedienung einweisen. Dann müssen sie auf Montage, auch schon mal ins Ausland reisen.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschulen

Anerkannte Ersatzschule:

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.