Fachpraktiker/in Küche

Regelung gültig ab März 2012

Es gibt den Artikel Fachpraktiker*in Küche auch in Leichter Sprache.

Berufsbild

Fachpraktiker /Fachpraktikerin Küche unterstützen die Arbeit von Köchen und Köchinnen. Hauptsächlich arbeiten sie in den Küchen von Restaurants, Hotels, Kantinen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Catering-Firmen. Darüber hinaus sind sie in der Nahrungsmittelindustrie für Hersteller von Fertigprodukten und Tiefkühlkost tätig. Auch Schifffahrtsunternehmen beschäftigen auf größeren Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen Fachpraktiker/-innen Küche.
  • Gäste empfangen und bedienen
  • Arbeit planen und Küchengeräte benutzen
  • Sauberkeit und Hygiene einhalten
  • Mit Lebensmitteln umgehen
  • Einfache Küchentechniken anwenden
  • Gemüse und Obst vorbereiten
  • Kalte Speisen zubereiten
  • Grundsuppen und Soßen kochen
  • Fleisch, Geflügel und Fisch verarbeiten

Die Ausbildung ist ähnlich wie die Ausbildung zum Koch/ Köchin. Diese Ausbildung ist für Menschen mit Behinderungen. Sie folgt § 66 BBiG. Der Wechsel von dieser Ausbildung in eine ähnliche Ausbildung nach § 4 BBiG / § 25 HwO (Vollausbildung) soll regelmäßig überprüft werden. Die Auszubildenden und die Ausbildenden sollen dies gemeinsam mit der IHK Köln machen.
Unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater, sowie unsere Fachberaterinnen für inklusive Bildung stehen Ihnen gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Wir senden Ihnen den Plan gerne per E-Mail zu. Bitte schreiben Sie an: alexandra.remmel@koeln.ihk.de.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In bestimmten Fällen kann die normale Ausbildungszeit verkürzt werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem der Bildungsgang Fachlagerist/-in beschult wird. (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW / APO-BK Anlage A). Dies kann mit Einbeziehung der zuständigen Schulbehörde, der Bezirksregierung Köln Dez. 45 unter (dezernat45@bezreg-koeln.nrw.de) erfolgen.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Frühestens nach 18 Monaten und spätestens vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet die Zwischenprüfung statt.
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.

Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer Einschränkungen Probleme bei Prüfungen haben. Deshalb können sie bei Zwischen-, Abschluss- oder Gesellenprüfungen Unterstützung beantragen, damit die Prüfung für sie angepasst wird.