Leitungsbauer/-in für Infrastrukturtechnik (ab August 2026)
Verordnung gültig seit August 2026
Neuordnung
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Baubetriebe müssen sich beispielsweise mit Energieeinsparung, Kohlendioxid-Vermeidung, Brandschutz und intelligenten, vernetzten Gebäuden auseinandersetzen. Dies erfordert neue Kompetenzen der Fachkräfte. Die neuen Ausbildungsverordnungen berücksichtigen die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit. Die 19 Berufe decken zahlreiche Tätigkeiten im Neubau, der Sanierung, Modernisierung und Denkmalpflege sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ab. Sie wurden in einer Verordnung für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und Ausbau zusammengefasst.
Berufsbild
Leitungsbauer und Leitungsbauerinnen für Infrastrukturtechnik arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen. Sie bauen Druckrohrleitungen für den Transport von flüssigen und gasförmigen Medien sowie Armaturen und Formstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen ein.
Leitungsbauer und Leitungsbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch.
Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zum Tiefbaufacharbeiter und zur Tiefbaufacharbeiterin ist
1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Kanalbauer und zur Kanalbauerin für Infrastrukturtechnik befreit und
2. diese Ausbildung im Umfang von 24 Monaten auf die Dauer der Berufsausbildung zum Kanalbauer und zur Kanalbauerin für Infrastrukturtechnik anzurechnen, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Leitungsbauer und Leitungsbauerin für Infrastrukturtechnik ist während einer Dauer von 30 Wochen in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen. (überbetriebliche Ausbildung) durchzuführen. Hierdurch sind Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend des jeweiligen Schwerpunktes zu ergänzen und zu vertiefen.
Hinweis zur Vertragsregistrierung: Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2026 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.
Ausbildungsordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschule:
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Praktische Ausbildung:
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Prüfungsinformation: Prüfungen PAL
Rückfalloption:
Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Tiefbaufacharbeiter/-in erworben werden.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung: Schriftliche Zwischen- und Abschlussprüfungen (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)