Fachpraktiker/in für Büromanagement (Leichte Sprache)

Regelung gültig ab März 2022

Berufsbild

Fachpraktiker für Büromanagement arbeiten in fast allen Unternehmen.

Was machst du in diesem Beruf?

  • Du schreibst Emails oder Briefe mit dem PC
  • Du telefonierst mit Kundinnen und Kunden, sowie mit Kolleginnen und Kollegen
  • Du entwirfst Präsentationen
  • Du bestellst Büromaterial
  • Du planst und überwachst Termine
  • Du bereitest Sitzungen vor
  • Du schreibst Rechnungen
  • Du überwachst Zahlungseingänge
  • Du organisierst Dienstreisen
  • Du kaufst Dienstleistungen ein
  • Du unterstützt die Personalabteilung
  • Du betreust und beräts Kunden

Diese Ausbildung ist besonders, da sie Wahlmöglichkeiten bietet.

  • Es gibt Pflicht-Themen, die alle lernen.
  • Zusätzlich gibt es 10 Möglichkeiten (Wahlqualifikationen) aus der 2 Wahl-Themen ausgesucht werden müssen. Der Ausbildungsbetrieb hilft bei der Auswahl.
  • Wer möchte, kann eine freiwillige Zusatzqualifikation machen.
Diese Ausbildung ist für Menschen mit Behinderungen. Sie folgt § 66 BBiG (Berufsbildungsgesetz). Die Ausbildung ist ähnlich wie die Ausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau für Büromanagement. Der Wechsel von dieser Ausbildung in eine ähnliche Ausbildung nach § 4 BBiG / § 25 HwO (Vollausbildung) soll regelmäßig überprüft werden. Du und die Ausbildenden sollen dies gemeinsam mit der IHK Köln machen.
Unsere Fachberaterinnen für inklusive Bildung, sowie unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater stehen dir gerne zur Beantwortung deiner Fragen zur Verfügung.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In bestimmten Fällen kann die normale Ausbildungszeit verkürzt werden. Hier findet ihr Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes könnt ihr ein Berufskolleg besuchen, an dem der Bildungsgang Kaufleute für Büromanagement beschult wird.(§ 46 Abs. 5 SchulG NRW / APO-BK Anlage A). Dies kann mit Einbeziehung der zuständigen Schulbehörde, der Bezirksregierung Köln Dez. 45 unter (dezernat45@bezreg-koeln.nrw.de) erfolgen.

Ausbildungsvergütung

Das Geld, das du in deiner Ausbildung bekommst, hängt von der Branche deines Betriebs ab. Wenn es dort einen Tarifvertrag gibt, richtet sich deine Bezahlung danach. Manche Betriebe haben auch eigene Regeln für die Vergütung. (siehe Ausbildungsvergütung)

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Deine Prüfung besteht aus zwei Teilen – das nennt sich „gestreckte Abschlussprüfung“ (GAP). Es gibt keine extra Zwischenprüfung.
Der erste Teil deiner Abschlussprüfung findet gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Das kann im Frühling oder Herbst sein, je nachdem, wie lange deine Ausbildung dauert. Der zweite Teil der Prüfung kommt ganz am Ende deiner Ausbildung – entweder im Sommer oder Winter.
Dein Ausbildungsbetrieb bekommt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss eine E-Mail mit der Aufforderung, dich zur Prüfung anzumelden.
Etwa vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung bekommst du deine Einladung per E-Mail. Für die mündliche oder praktische Prüfung kommt die Einladung spätestens eine Woche vorher.
Die genauen Prüfungstermine kannst du auf der Webseite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Prüfungen nachschauen. Dort gibt es auch Infos zur mündlichen und praktischen Prüfung.
Falls du dich gezielt auf die Prüfung vorbereiten möchtest, findest du online verschiedene Angebote zur Unterstützung.

Nachteilsausgleich

Wenn du eine Behinderung hast, kann eine Prüfung für dich schwieriger sein. Deshalb kannst du Hilfe beantragen, damit die Prüfung an deine Bedürfnisse angepasst wird. Das gilt für Zwischen-, Abschluss- oder Gesellenprüfungen. Mehr dazu erfährst Du unter Nachteilsausgleich.