Fachpraktiker/in Küche (Leichte Sprache)

Regelung gültig ab März 2012

Berufsbild

Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen Küche helfen Köchen und Köchinnen bei der Arbeit.
Sie arbeiten meistens in Küchen von Restaurants, Hotels, Kantinen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Auch in Firmen, die Essen liefern, arbeiten sie.
Manchmal arbeiten sie auch in Fabriken, die Fertiggerichte oder Tiefkühl-Essen herstellen.
Auf großen Ausflugs-Schiffen und Kreuzfahrt-Schiffen gibt es auch Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen Küche.

Was machst du in diesem Beruf?
  • Du empfängst und bedienst Gäste, du sprichst freundlich mit den Gästen und hilfst ihnen
  • Du planst die Arbeit und benutzt Küchenmaschinen und Werkzeuge richtig
  • Du hältst Sauberkeit und Hygiene bei allen Arbeiten ein
  • Du gehst gut mit Lebensmitteln um
  • Du wendest einfache Küchentechniken an, wie zum Beispiel schneiden, rühren und garen
  • Du bereitest Gemüse und Obst vor, wie zum Beispiel schälen und kleinschneiden
  • Du bereitest kalte Speisen zu, zum Beispiel Salate, belegte Brote und andere kalte Gerichte
  • Du kochst einfache Suppen und Soßen
  • Du verarbeitest Fleisch, Geflügel und Fisch
Die Ausbildung ist ähnlich wie die Ausbildung zum/-r ⁣Koch*Köchin.Diese Ausbildung ist für Menschen mit Behinderungen. Sie folgt § 66 BBiG (Berufsbildungsgesetz). Der Wechsel von dieser Ausbildung in eine ähnliche Ausbildung nach § 4 BBiG / § 25 HwO (Vollausbildung) soll regelmäßig überprüft werden. Du und die Ausbildenden sollen dies gemeinsam mit der IHK Köln machen.
Unsere Fachberaterinnen für inklusive Bildung, sowie unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater stehen dir gerne zur Beantwortung deiner Fragen zur Verfügung.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Wir senden dir den Plan gerne per E-Mail zu. Bitte schreib an: alexandra.remmel@koeln.ihk.de.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In bestimmten Fällen kann die normale Ausbildungszeit verkürzt werden. Hier findest du Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes kannst du ein Berufskolleg besuchen, an dem der Bildungsgang Fachlagerist/-in beschult wird.(§ 46 Abs. 5 SchulG NRW / APO-BK Anlage A). Dies kann mit Einbeziehung der zuständigen Schulbehörde, der Bezirksregierung Köln Dez. 45 unter (dezernat45@bezreg-koeln.nrw.de) erfolgen.

Ausbildungsvergütung

Das Geld, das du in deiner Ausbildung bekommst, hängt von der Branche deines Betriebs ab. Wenn es dort einen Tarifvertrag gibt, richtet sich deine Bezahlung danach. Manche Betriebe haben auch eigene Regeln für die Vergütung. (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Frühestens nach 18 Monaten und spätestens vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet die Zwischenprüfung statt.
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.

Nachteilsausgleich

Wenn du eine Behinderung hast, kann eine Prüfung für dich schwieriger sein. Deshalb kannst du Hilfe beantragen, damit die Prüfung an deine Bedürfnisse angepasst wird. Das gilt für Zwischen-, Abschluss- oder Gesellenprüfungen. Mehr dazu erfährst Du unter Nachteilsausgleich.