Ausbildung
Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen
Anträge auf vorzeitige Zulassung (für Sommer- und Winterprüfungen) müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss gestellt werden.
Kaufmännische und industriell-technische Abschlussprüfungen
- Frühjahrsprüfung: 1. Dezember (des Vorjahres)
- Sommerprüfung: 1. Februar
- Herbstprüfung: 1. Juni
- Winterprüfung: 1. September
Ausnahmen:
IT-Berufe
- Sommerprüfung: 1. Dezember (des Vorjahres)
- Winterprüfung: 1. Juni
Kaufleute für Büromanagement
- Teilabschlussprüfung 1:
- Frühjahrsprüfung: 31. Oktober (des Vorjahres)
- Herbstprüfung: 30. April
- Teilabschlussprüfung 2:
- Sommerprüfung: 1. Februar
- Winterprüfung: 1. September