Ausbildungsprofil

Fachmann/- frau für Systemgastronomie

Verordnung gültig seit August 2022

Berufsbild

Fachleute für Systemgastronomie sorgen dafür, dass die Standards einer Restaurantkette im Betrieb eingehalten und korrekt umgesetzt werden. Sie organisieren und steuern die Arbeitsabläufe im Einkauf, in der Lagerhaltung, der Küche, in der Gästebetreuung und im Service.
Während und nach ihrer Ausbildung überwachen die Produktqualität und die Einhaltung der Hygienestandards in allen Bereichen. Sie planen den Personaleinsatz und leiten Mitarbeitende an.
Zudem kontrollieren sie die Kostenentwicklung, werten betriebliche Kennzahlen aus, planen und realisieren Marketingmaßnahmen. Produktzubereitung, die Betreuung von Gästen und auch der Umgang mit Reklamationen sind weitere Aufgaben.  

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Ausbildungsplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschulen

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen. 

Rückfalloption:

Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen des Berufsabschluss als Fachkraft für Gastronomie erworben werden.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.