Maurer/-in (ab August 2026)
Verordnung gültig seit August 2026
Neuordnung
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Baubetriebe müssen sich beispielsweise mit Energieeinsparung, Kohlendioxid-Vermeidung, Brandschutz und intelligenten, vernetzten Gebäuden auseinandersetzen. Dies erfordert neue Kompetenzen der Fachkräfte. Die neuen Ausbildungsverordnungen berücksichtigen die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit. Die 19 Berufe decken zahlreiche Tätigkeiten im Neubau, der Sanierung, Modernisierung und Denkmalpflege sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ab. Sie wurden in einer Verordnung für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und Ausbau zusammengefasst.
Berufsbild
Sich ein Dach über dem Kopf zu schaffen, gehört seit jeher zu den Urbedürfnissen des Menschen. Geändert hat sich allerdings die Technik dafür. „Stein auf Stein", das stimmt auch heute noch. Doch im Zeitalter der erneuerbaren Energien und des umweltfreundlichen Bauens wird die Arbeit auf dem Bau immer anspruchsvoller.
Daher haben gute Maurer nicht nur eine gute körperliche Konstitution. Sie haben darüber hinaus technisches Verständnis und handwerkliches Geschick. Und auch Teamgeist ist am Bau unverzichtbar, da dort viele Fachleute aus unterschiedlichen Branchen sich die Klinke in die Hand geben. Maurer schaffen mit ihren Händen Häuser, in denen Menschen leben und arbeiten können. Oder sie setzen in die Jahre gekommene Gebäude wieder in Stand und modernisieren sie.
Die Arbeit beginnt, bevor der erste Stein gesetzt ist. Denn zunächst muss geplant werden, was wie und in welcher Zeit gemacht werden soll. Maurer können messen und exakt nach den Plänen der Architekten bauen. Beton und Mörtel sind auch heute die Grundstoffe, die dem Bau die nötige Standfestigkeit geben. Doch zur Vielseitigkeit des Berufes gehört es, dass auch viele andere Materialien zum Einsatz kommen können, von Holz bis zu den Dämmstoffen. Dabei nutzen moderne Maurer viele technische Hilfsmittel.
Ohne das richtige „Händchen" geht es aber nicht – besonders, wenn es um das Verlegen von Platten, Fliesen oder um das Verputzen von Wänden geht. Sicherheit am Bau ist ein anderer wichtiger Aspekt. Und das nicht nur, wenn die Arbeit in schwindelerregender Höhe ausgeführt wird. Weder Arbeiter noch Passanten dürfen durch herumliegendes oder gar hinabstürzendes Material gefährdet werden.
Anpacken ist die eine Seite des weltweit gefragten Berufs. Genauso wichtig aber ist es, mitzudenken. Wer das kann, hat gute Entwicklungschancen und kann sich zum Maurermeister fortbilden, etwa, um sich selbständig zu machen. Auch zum Polier oder Techniker können sich Maurer weiterentwickeln. Und schließlich kann der berufliche Weg zum Industriebetriebswirt in der Bautechnik und – nach dem Besuch einer Fachoberschule – zum Ingenieursstudium führen. Langweilig wird es für Maurer nie.
Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zum/-r Hochbaufacharbeiter*in (ab August 2026) ist
1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Maurer und Maurerin befreit und
2. diese Ausbildung im Umfang von 24 Monaten auf die Dauer der Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin anzurechnen, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Maurer/-in ist während einer Dauer von 30 Wochen in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte (überbetriebliche Ausbildung) durchzuführen. Hierdurch sind Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend des jeweiligen Schwerpunktes zu ergänzen und zu vertiefen.
Hinweis zur Vertragsregistrierung: Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2026 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.
Ausbildungsordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Berufsschulen
- Berufskolleg Dieringhausen für Ernährung, Sozialwesen, Technik
- Berufskolleg Ulrepforte der Stadt Köln
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Praktische Ausbildung
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Prüfungsinformation: Prüfungen PAL
Rückfalloption:
Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Hochbaufacharbeiter*in (ab August 2026) erworben werden.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung: Schriftliche Zwischen- und Abschlussprüfungen (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)