Ausbildungsprofil

Fachkraft für Gastronomie

Verordnung gültig seit August 2022

Berufsbild

Fachkräfte für Gastronomie sind die Allrounder im Gastgewerbe, insbesondere im Verkauf und in der Gästebetreuung. Die Ausbildung beinhaltet einen viermonatigen Schwerpunkt entweder im Restaurantservice oder in der Systemgastronomie.
Fachkräfte für Gastronomie nehmen Warenlieferungen in Empfang und prüfen sie, sie kontrollieren die Lagerbestände und helfen bei der Zubereitung und Präsentation von Speisen.
Im Restaurantservice dekorieren sie Gasträume und Tische und empfangen und bedienen die Gäste. Außerdem arbeiten Sie an der Bar oder am Getränkeausschank, bereiten dort Getränke zu und schenken diese aus. In der Systemgastronomie bereiten sie Speisen und Getränke zu, betreuen und bedienen die Gäste.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung zum Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie oder Restaurant- und Veranstaltungsgastronomie

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Ausbildungsplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit und zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfungen.

Berufsschulen

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet nur im Herbst statt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungstermine : Prüfungen IHK-AkA

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen. 
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.