USA
Workshop „Fitter for FDA“
Workshop „Fitter for FDA“: Nahrungsergänzung für den US-Markt am 6., 7. und 9.11.2023
Unter der Headline „Fitter for FDA“ - US-Kennzeichnung für Nahrungsergänzungsmittel“ bietet die IHK Hannover mit Unterstützung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 6., 7. und 9.11.2023 jeweils von 12:30 Uhr – 17:00 einen Online-Workshop an, der Betrieben hilft ihre Produkte US-konform zu kennzeichnen.
Die Bestimmungen der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) für Nahrungsergänzungsmittel spiegeln zwar jene, die für Lebensmittel und Getränke gelten, haben aber dennoch signifikante Unterschiede. Das macht die Hürde für deutsche Betriebe, die ihre Produkte auf dem US-Markt vertreiben, höher: Die Unterschiede zur europäischen Gesetzgebung hätten an sich schon gereicht….
Statt "Nutrition Facts" geht es um "Supplement Facts". Was bei einem Label zwingend gekennzeichnet werden muss, darf auf dem anderen nicht etikettiert werden. Nicht nur die vorhandenen Nährstoffe, sondern auch Kräuter, Pflanzenstoffe oder Aminosäuren müssen deklariert werden. Gekennzeichnet werden müssen die Nährstoffe allerdings sowieso anders – was die Berechnung und Angabe der Tageswerte betrifft. Den Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind, braucht es in den USA zwar nicht, aber ganz ohne Disclaimer geht es in den meisten Fällen auch hier nicht: Claims bedürfen einer Benachrichtigung an die FDA und oft auch einen Haftungsausschluss auf dem Label. Und obwohl es ebenso wie in Europa generell keine Vorschrift für pflanzliche Stoffe – Aloe vera oder Goji zum Beispiel – gibt, kann ein Gesetz, wie die California Proposition 65, eben doch bestimmte Vorschriften machen.
Ohne Hausaufgaben funktioniert der Markteintritt in dieser Branche in den USA also nicht. Die Attraktivität des Marktes scheint den Aufwand aber zu rechtfertigen: In den letzten Jahren haben immer mehr deutsche Unternehmen ihre Dragees, Pulver, Kapseln oder Drops in den USA verkauft. Gut und gerne zwei Drittel der Erwachsenen konsumieren hier Nahrungsergänzungsmittel. Deutlich mehr also als in Deutschland, wo wir von knapp 50 Prozent sprechen und der Markt – gemessen an der Bevölkerungsanzahl – deutlich kleiner ist. Der Bedarf hingegen ist ganz ähnlich: Vitamine und Mineralstoffe sind die Top-Seller, gefolgt von Omega-3 Fettsäuren, Probiotika oder Pflanzenstoffen. Das haben deutsche Unternehmen im Programm. Sie können anbieten. Auch kleine Betriebe mit schlanken Vertriebsstrukturen. Die amerikanische Affinität zum Online-Shopping macht es möglich.
Um die Chancen deutscher Unternehmen auf dem US-Markt zu fördern, hat die IHK Hannover mit Unterstützung des BMEL einen Online-Workshop konzipiert, der hilft, die eigenen Etiketten US-Markt-konform zu gestalten.
Wie, das erklärt, zeigt und überprüft Gisela Leon, EAS Consulting Group mit den Teilnehmenden. Aus den USA, aber als deutsche Muttersprachlerin und mit mehr als 17 Jahren Erfahrungen in der Überprüfung deutscher Labels von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsprodukten und Kosmetika für den US-Markt. Dies am 6. und 7. November jeweils von 12:30 Uhr – 17:00 Uhr mit Fokus auf die verpflichtende Kennzeichnung für Nahrungsergänzungsmittel laut FDA-Vorgaben. Der dritte und letzte Tag, (9.11., 12:30 – 18:00 Uhr) ist für die Claims reserviert.
Weitere Details zu Programm, Anmeldung und Teilnahmevoraussetzung finden sich im IHK-Veranstaltungskalender (Dok.-Nr. 11661) und Veranstaltungsflyer.
Stand: 28.09.2023