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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BAFA veröffentlicht FAQs
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Liste mit den häufigsten Fragen (FAQ) mit Klarstellungen zum risikobasierten Vorgehen im Rahmen der Risikoanalyse und zur Zusammenarbeit in der Lieferkette nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) veröffentlicht.
Ziel des BAFA ist es, den risikobasierten Ansatz zu stärken und zu erläutern, wo nach Ansicht der Aufsichtsbehörde die gesetzlichen Grenzen der Einbeziehung von Zulieferern liegen. Im Rahmen von Kontrollen wird das BAFA ab sofort auch die Umsetzung des risikobasierten Vorgehens prüfen. Außerdem können Zulieferer von LkSG-pflichtigen Unternehmen das BAFA künftig per E-Mail (lieferkettengesetz@bafa.bund.de) über „pauschale und nicht risikobasierte“ Anfragen informieren.
- Die neu veröffentlichten FAQ des BAFA finden Sie auf der BAFA-Website.
Stand: 21.07.2026
