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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BAFA veröffentlicht FAQs

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine FAQ mit Klarstellungen zum risikobasierten Vorgehen im Rahmen der Risikoanalyse und zur Zusammenarbeit in der Lieferkette nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) veröffentlicht. Ziel des BAFA ist es, den risikobasierten Ansatz zu stärken und zu erläutern, wo nach Ansicht der Aufsichtsbehörde die gesetzlichen Grenzen der Einbeziehung von Zulieferern liegen. Im Rahmen von Kontrollen wird das BAFA ab sofort auch die Umsetzung des risikobasierten Vorgehens prüfen. Außerdem können Zulieferer von LkSG-pflichtigen Unternehmen das BAFA künftig per E-Mail (lieferkettengesetz@bafa.bund.de) über „pauschale und nicht risikobasierte“ Anfragen informieren.
Den neuveröffentlichten FAQ des BAFA finden Sie hier.
Workshophinweis: Hinter Fragebögen zu Nachhaltigkeit, Menschenrechten, Compliance-Vorgaben und Codes of Conduct steckt oft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz .Ein Workshop am 25.03. vermittelt, wie man dem praxisnah begegnen kann, wie man strategisch vorgeht und mit Vertragspartnern kommuniziert. Hier geht es zur Workshop Seite.
Stand: 25.02.2025