Handelskonflikt USA

USA: Die Zollankündigung im Überblick - alle Länder, fast alle Waren

Mit einer Executive Order “Regulating Imports with a Reciprocal Tariff to Rectify Trade Practices that Contribute to Large and Persistent Annual United States Goods Trade Deficits – The White House” hat US-Präsident Donald Trump am 2. April 2025 neue Zölle auf Importe in die Vereinigten Staaten ausgerufen.
Ab dem 5. April soll auf alle US-Importe ein zusätzlicher Wertzoll in Höhe von 10 Prozent anfallen. Ab dem 9. April sollen Länder, mit denen das Handelsbilanzdefizit aus US-Sicht besonders hoch ist, noch höhere Abgaben zahlen. Für die Europäische Union sind 20 Prozent vorgesehen. Die Liste der betroffenen Länder und Zollsätze finden sich in Annex I.
Die neuen Zölle werden on Top zu bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben und gelten grundsätzlich erst einmal für alle Waren. Section 3b der Executive Order erläutert allerdings auch Ausnahmen für bestimmte Waren, Länder sowie Werte gemäß der De-minimis-Regeln.
Waren aus Aluminium und Stahl oder Kraftfahrzeuge und Autoteile fallen unter diese Ausnahmen. Für sie wurden mit den Proclamations 10895, 10896 und 10908 ja auch bereits Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent eingeführt (siehe hierzu: USA: Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte in Kraft – 25 Prozent-Aufschlag - IHK Hannover bzw. USA: 25 Prozent Zusatzzoll auf Einfuhren von Autos und Autoteile - IHK Hannover).
Annex II der Executive Order umfasst die Liste der Warengruppen für die Ausnahmen gelten.
Zur Festsetzung der in der Verordnung beschriebenen Zollsätze wird der Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) entsprechend den Anhängen der Verordnung geändert. Diese Änderungen treten zu den in den Anhängen zu diesem Beschluss genannten Zeitpunkten in Kraft (Annex III).
Stand: 11.04.2025