Trump droht mit 50 Prozent Zoll auf Stahl- und Aluminiumimporte
Mal nach rechts, mal nach links, dann zwei Umdrehungen und dann doch wieder zurück zum Anschlag: die Trump‘sche Zollpolitik bleibt unberechenbar. Aktuell richtet sich sein Fokus erneut auf die Stahl- und Aluminiumimporte. Ab Mittwoch, dem 4. Juni, sollen die Importzölle von bisher 25 auf 50 Prozent verdoppelt werden.
In einer Rede im Werk Mon Valley Works-Irvin von U.S. Steel in Pittsburgh, Pennsylvania am letzten Freitag, 30. Mai 2025, ging es zunächst nur um den Stahl. “At 50 percent, they can no longer get over the fence,” erklärte der US-Präsident. Die zusätzlichen Gebühren für Importe würden die US-Stahlindustrie stärken, sie wetterfest machen. In einem Beitrag, der später auf seiner Plattform Truth Social veröffentlicht wurde, fügte Trump hinzu, dass auch die Zölle auf Aluminium von 25 Prozent auf 50 Prozent steigen werden. Beide Erhöhungen sollen am Mittwoch, den 4. Juni, in Kraft treten.
Stahl- und Aluminiumzölle gehörten zu den ersten, die US Präsident Donald Trump nach seiner Rückkehr ins Amt im Januar in Kraft setzte. Auf die meisten Stahl- und Aluminiumimporte in die USA gilt seit dem 12. März also bereits ein zusätzlicher Zoll von 25 Prozent (siehe USA: „Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte in Kraft – 25 Prozent-Aufschlag“, IHK Hannover, 13. März 2025).
Ob es der Europäischen Union in den nächsten zwei Tagen noch gelingen kann diesen Plan abzuwenden ist ungewiss. Die jüngste Ankündigung kam in einer Phase, in der eigentlich einiges drauf hindeutete, dass die USA an einer einvernehmlichen Lösung des Handelskonflikts mit der Europäischen Union interessiert sein könnten: Der ursprünglich für den 1. Juni angedrohte direkte Zollsatz von 50 Prozent für Importe aus der Europäischen Union wurde nämlich just auf Eis gelegt. Nun schießt Trump quer und belastet damit das ohnehin fragile Vertrauensverhältnis noch einmal mehr.
Die angekündigten Erhöhungen der Stahl- und Aluminiumimporte sollten bei Inkrafttreten im Harmonized Tariff Schedule veröffentlicht. Hilfreich ist hier nicht nur der Blick auf die Zolltarifnummer sondern ebenso auf Section XXII, Chapter 99, in dem auf vorübergehende Rechtsvorschriften und Änderungen, die aufgrund von Handelsabkommen verkündet werden, sowie zusätzliche Einfuhrbeschränkungen hingewiesen wird. Weitere Quellen können das Federal Register: Agencies - Executive Office of the President sowie die Webseite des Weißen Hauses „Presidential Actions – The White House“ sein.
Stets um Aktualität in Sachen US-Zölle bemühen sind unter anderem auch folgende Webseiten: „U.S.-Zölle 2025“ von der Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft (RGIT) in Washington, D.C. und den AHK USA, der „Trump Tariff Tracker“ des Atlantic Council oder „Handelspolitik unter Trump“ von Germany Trade and Invest (gtai).
Stand: 02.06.2025