Handelskonflikt USA
USA: 25 Prozent Zusatzzoll auf Einfuhren von Autos und Autoteile
Nicht wirklich überraschend, dennoch ein herber Schlag. Kraftfahrzeuge, die am, beziehungsweise nach dem 3. April um 00:01 Eastern Standard Time (EST) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr in die USA überführt werden, unterliegen einem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 25 Prozent – egal aus welchen Teilen der Welt sie kommen.
Betroffen sind Personenkraftwagen, wie Limousinen, Sport Utility Vehicles (SUV), Crosssover-Modelle, Minivans, Transporter oder auch leichte Nutzfahrzeuge. Später, voraussichtlich ab dem 3. Mai, soll dieser Zoll dann auch für wichtige Einzel- und Ersatzteile gelten, Automobilteile, Motoren, Getriebe, Antriebsstrangteile oder elektrische Komponenten beispielsweise, wobei Verfahren zur Ausweitung der Zölle auf zusätzliche Teile vorgesehen sind. Der Wertzoll von 25 Prozent kommt on Top auf alle Zölle, Gebühren und Abgaben, die die USA auf importierte Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile bereits erheben.
Die Zölle werden auf der Grundlage mehrerer Bestimmungen verhängt, darunter Abschnitt 301 des Titels 3 des United States Code, Abschnitt 604 des Trade Act von 1974 und Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962. Details sind in der Proklamation des Weißen Hauses, „Adjusting Imports of Automobiles and Automobile Parts Into the United States“ und dem dazugehörigen Fact Sheet zu finden, die am 26. März veröffentlicht wurden.
Kurz gesagt: Es geht US Präsident Trump einmal wieder um den Schutz der US-Wirtschaft – „America first“ eben. Die Einführung der neuen Zölle wird mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit der USA durch die Mengen importierter Kraftfahrzeuge und Autoteile begründet: Heute würden etwa die Hälfte aller in den USA verkauften Fahrzeuge und fast 60 Prozent der Autoteile in Fahrzeugen, die in den USA montiert werden, von den USA importiert.
Die Veröffentlichung der Liste unter die neuen Zölle fallenden Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile (Annex) im Federal Register steht noch aus, sollte aber zeitnah publiziert werden. Ebenso sollte Unterkapitel III des Kapitels 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) einen Hinweis auf die betroffenen Produkte geben.
Die Veröffentlichung der Liste unter die neuen Zölle fallenden Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile (Annex) im Federal Register steht noch aus, sollte aber zeitnah publiziert werden. Ebenso sollte Unterkapitel III des Kapitels 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) einen Hinweis auf die betroffenen Produkte geben.
Ausnahmen?
Gibt es – für Kraftfahrzeuge, die unter das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) fallen. Hier können Importeure den US-amerikanischen Anteil ihrer Produkte zertifizieren. Der Zusatzzoll fällt dann ausschließlich auf den Wert des Nicht-US-Inhalts des Produktes an. Gemäß Proklamation wird der US-Anteil als „Wert des Fahrzeugs“, definiert „der auf Teile entfällt, die vollständig in den Vereinigten Staaten gewonnen, hergestellt oder wesentlich umgewandelt wurden“. USMCA-konforme Autoteile bleiben also zollfrei bis das US-Wirtschaftsministerium und die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) ein Verfahren zur Erhebung von Zöllen auf ihre nicht aus den USA stammenden Inhalte festlegen. Die CBP wird Fälle prüfen, in denen Unternehmen den US-Anteil zu hoch ansetzen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften soll der neue Zusatzzoll auf den vollen Wert des Fahrzeugs erhoben werden. Rückerstattungen für Zölle, die für erfasste Autos oder Autoteile bereits gezahlt wurden, soll es keine geben.
Fahrzeuge und Fahrzeugteile, die in US-amerikanische Foreign-Trade-Zones (FTZ), also vom Zollgebiet ausgeschlossene, gesetzlich abgesicherte Gebieten zur Förderung des Außenhandels, überführt werden und nicht unter den "Domestic Status“ gemäß 19 CFR 146.43 fallen, unterliegen den Wertzollsätzen, die sich aus der Einreihung in die entsprechende Unterposition des HTSUS ergeben und müssen als "privileged foreign status“ gemäß der Definition in 19 CFR 146.41 zugelassen werden.
Stand: 02.04.2025