USA

USA: Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte in Kraft – 25 Prozent-Aufschlag

Am 10. Februar 2025 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump zwei Proklamationen, mit denen er das Ende der unter Ex-Präsident Joe Biden erzielten Vereinbarungen ankündigte, mit denen die Zölle auf Stahl und Aluminium zwischen den USA und der EU in den vergangenen Jahren in Schach gehalten wurden.
Nachdem der US-Präsident sich in den vergangenen Wochen bei den für Kanada und Mexiko neu angekündigten Zöllen kurzfristig doch gesprächsbereit zeigte, hofften viele, dass er dieses Verhalten auch in Bezug auf den Inhalt dieser Proklamation zeigte. Tat er nicht: Die US-Zölle auf alle Stahl- und Aluminiumimporte in Höhe von 25 Prozent sind am 12. März in Kraft getreten.
Eine Auflistung der betroffenen Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sowie -derivate, die mit einem zusätzlichen Wertzoll von 25 Prozent belegt werden, finden sich in den jeweiligen Anhängen (Annex) der Proklamationen 10895 und 10896. Aufgeführt werden hier auch geltende Ausnahmen. Die Zölle betreffen Waren, die ab dem 12. März 2025 in die USA zum Verbrauch eingeführt oder aus einem Lager zum Verbrauch entnommen werden.
Weitere sogenannte wechselseitige Zölle sollen am zweiten April folgen. Die Europäische Union hat eine entschiedene Reaktion bereits angekündigt. So sollen in einem ersten Schritt von April an wieder Ausgleichszölle auf die Einfuhr US-amerikanischer Produkte wie Whiskey, Motorräder und Boote fällig werden. Die bestehende Liste der aus den USA ausgeführten Waren, auf die die EU abzielt, ist in den Anhängen I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/724 der Kommission vom 16. Mai 2018 (in der geänderten Fassung) und in Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 der Kommission vom 6. April 2020 aufgeführt.
Stand: 13.03.2025