Justizbeamter wegen Nazi-Chats aus Dienst entfernt
Ein Justizbeamter wurde wegen extremistischer Inhalte in WhatsApp-Chats aus dem Dienst entfernt, da das Oberverwaltungsgericht Münster seine Verfassungstreue als dauerhaft beschädigt ansah. Seine Relativierungsversuche und die fehlende Distanzierung von den Inhalten genügten dem Gericht nicht. Die Teilnahme galt als stilles Einverständnis, Vertraulichkeit konnte er nicht beanspruchen.