DIHK-Stellungnahme: Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz soll geändert werden

Zur Umsetzung von Gerichtsurteilen und Beschlüssen des Compliance-Komitees der Aarhus-Konvention sieht der Referentenentwurf des Umweltministeriums (BMUKN) zahlreiche Anpassungen des Anwendungsbereichs vor. Zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren sollen zudem Klageerwiderungsfristen eingeführt werden. Die DIHK hat eine Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 130 KB) abgegeben.
Die DIHK rechnet damit, dass Ausweitungen der Klagebefugnisse von Umweltorganisationen künftig mehr Planungs- und Genehmigungsverfahren verzögern, was sich negativ auf betriebliche Tätigkeiten und die Wettbewerbsfähigkeit auswirken wird. Zwar setze die Novelle internationale und gerichtliche Vorgaben eins zu eins um, allerdings erfolge keine Überprüfung, ob an anderen Stellen europarechtliche Spielräume für Einschränkungen bestehen. Die durch die Ausweitung von Klagebefugnissen induzierte Verlängerung von Genehmigungsdauern macht die vollständige Umsetzung des Pakts für Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren aus Sicht der Unternehmen umso dringlicher.
Deshalb sollten die vorhandenen nationalen Spielräume zur Beschleunigung der Verfahren ausgeschöpft werden. Dazu sollten Fristen für die Erhebung und Begründung von Klagen sowie die Beweismittelbeibringung eingeführt und die Dauer von Gerichtsverfahren begrenzt werden. Wie im Koalitionsvertrag beschlossen, sollten sich die Klagerechte zudem auf unmittelbare Betroffene fokussieren.
(Quelle DIHK)