Trilog: Einigung über künftige Ökodesign-Verordnung

Die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben Anfang Dezember eine vorläufige Einigung über die Änderung der Ökodesign-Verordnung erzielt. Die EU-Kommission hatte den Entwurf für eine geänderte Ökodesign-Verordnung (Anhänge) im März 2022 vorgestellt. Nach der Einigung ist nun die formelle Zustimmung der Gremien erforderlich, damit die Verordnung 2024 in Kraft treten kann.
Ziel der grundlegend überarbeiteten Verordnung ist es, Nachhaltigkeit schon im Design von Produkten anzulegen. Künftig müssen Unternehmen sicherstellen, dass bestimmte Produkte leichter zu reparieren, wiederzuverwenden und zu verwerten sind. Dadurch soll das Abfallaufkommen grundlegend reduziert und ein wesentlicher Beitrag zu einer effizienteren Kreislaufwirtschaft geleistet werden.
Bisher zielte die Ökodesign-Verordnung auf energieverbrauchsrelevante Produktgruppen ab, zukünftig sollen weitere Produkte und wesentliche ökologische Aspekte von Produkten über den gesamten Lebenszyklus betrachtet werden. Die Verordnung eröffnet die Möglichkeit zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für eine Vielzahl von Aspekten, wie z. B. zu:
  • Haltbarkeit
  • Wiederverwendbarkeit
  • Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Vorhandensein von Stoffen, die das Kreislaufprinzip behindern
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Rezyklatanteil
  • Wiederaufarbeitung und Recycling
  • Verringerung des CO2-Fußabdrucks und des Umweltfußabdrucks
  • Informationsanforderungen
Im Fokus spezifischer Produktregelungen stehen zunächst Textilien (vor allem Kleidung und Schuhe), Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien, aber auch Smartphones, Tablets und Laptops sowie Zwischenprodukte wie Eisen, Stahl und Aluminium.
Die Einigung enthält zudem ein Vernichtungsverbot von unverkaufter Kleidung, das spätestens 2028 in Kraft treten soll. Der finale Kompromiss sieht außerdem vor, dass die EU prüft, ob ein Vernichtungsverbot auch für Kleinelektronik Sinn macht.
Eng mit der Ökodesign-Verordnung verbunden ist das Konzept eines digitalen Produktpasses, der die wichtigsten Informationen über die Zusammensetzung eines Produkts, den Recyclinganteil, Details zur Energieeffizienz, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Wiederverwertbarkeit enthält. Langfristig soll der Pass auch dazu beitragen einen Reparaturindex für elektronische Geräte zu etablieren. Die DIHK hat den Gesetzgebungsprozess eng begleitet und setzt sich aktuell für eine schlanke und effiziente Umsetzung des digitalen Produktpasses ein.
Als finalen Schritt steht nun die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments und im Rat an, bevor die Verordnung 2024 in Kraft treten kann.
(Quelle EU-Parlament, EU-Rat, EU-Kommission, DIHK)