Immissionsschutz: LAI veröffentlicht Vollzugshinweise
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat zwei neue Vollzugshinweise zu Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) veröffentlicht.
Der Hinweis "BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung" konkretisiert die Gesetzesänderungen hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens. Dabei werden Aspekte wie der Projektmanager (§ 2b der 9. BImSchV), die elektronische Antragsstellung (§ 10 Absatz 1 BImSchG und § 5 der 9. BImSchV), die Beteiligung der Behörden sowie die Genehmigungsfristen (§ 10 Absatz 5 BImSchG) und der vorzeitige Beginn (§ 8a BImSchG) behandelt.
Die Vollzugshinweise „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ konzentrieren sich speziell auf die Fristenregelung nach § 10 Absatz 6a BImSchG und § 7 der 9. BImSchV. Die formelle Vollständigkeit der Antragsunterlagen ist von zentraler Bedeutung für den Beginn der Fristen im Genehmigungsverfahren.
Darüber hinaus wurden auch Auslegungsfragen zur Technischen Anleitung (TA) Luft sowie zur 44. BImSchV (Mittelgroße Feuerungsanlagen) und zur 31. BImSchV (Lösemittel) ergänzt oder neu veröffentlicht.
(Quelle DIHK)