Elektro- und Elektronikgesetz: Bundeskabinett beschließt Novelle

Das Bundeskabinett hat Anfang Juli die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen (Pressemeldung). Sie sieht unter anderem bessere Kundeninformationen im Handel vor. Die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten soll auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden. Zugleich soll der Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte batteriehaltige Elektroaltgeräte verbessert werden.
Der Entwurf sieht vor, dass Sammelstellen in den Geschäften künftig einheitlich gekennzeichnet werden müssen. So soll es Kundinnen und Kunden leichter fallen, die Rückgabemöglichkeiten zu erkennen und alltagsnah nutzen können. Zudem sollen sie künftig unmittelbar im Ladenregal durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne darüber informiert werden, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist.
Die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten wird erweitert: Kioske, Tankstellen und andere Vertriebsstellen von Einweg-E-Zigaretten sind künftig verpflichtet, ausgediente Geräte zurücknehmen. In diesen Läden muss auch über die Rücknahme ausdrücklich informiert werden. Die Rückgabe ist nicht an den Neukauf einer Einweg-E-Zigarette gebunden.
Zudem will die Bundesregierung Brandrisiken minimieren, die durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien aus alten Elektrogeräten verursacht werden. Lithium-Batterien sind in immer mehr Elektrogeräten enthalten und teilweise fest verbaut. Für die Entsorgungswirtschaft birgt die unsachgemäße Erfassung von Lithium-Batterien bei der Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten erhebliche Gefahrenpotenziale. Brände, die durch beschädigte oder falsch entsorgte Batterien entstehen können, führen zum Stillstand von Anlagen und können bei gehäuftem Auftreten zu Entsorgungsengpässen führen. Um den Brandrisiko zu minimieren sieht die Gesetzesnovelle vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden und dies nicht mehr durch die Kundinnen und Kunden selbst erfolgt. Mit der neuen Vorgabe soll sichergestellt werden, dass Batterien aus abgegebenen Elektrogeräten – sofern möglich – entfernt und diese Batterien gesondert entsorgt werden. Das Risiko einer Beschädigung der Batterie durch mechanische Verdichtung bei Sammlung und Transport kann dadurch reduziert und das Brandrisiko gesenkt.
Die beschlossene Novelle bleibt hinter den Erwartungen der DIHK zurück.
(Quelle DIHK)