EU-Umweltomnibus: Bis 10. September beteiligen
Die EU-Kommission führt bis zum 10. September 2025 eine öffentliche Konsultation zur Vereinfachung von Regelungen zum Umweltrecht („Umwelt-Omnibus) durch. Unternehmen können hier konkrete Vorschläge zur Senkung des Aufwands für die Berichterstattung, Überwachung, Meldung, Prüfung und andere Verwaltungspflichten sowie zur Straffung von Verwaltungsverfahren einbringen. Die DIHK hat eine Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 235 KB) abgegeben.
Der Umwelt-Omnibus zielt insbesondere darauf ab, den Verwaltungsaufwände in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Industrieemissionen und Abfallbewirtschaftung zu reduzieren. Dies könnte beispielsweise folgende Maßnahmen umfassen:
- Rationalisierung der Berichts-/Meldepflichten, z. B. die Einstellung der Datenbank für besorgniserregende Stoffe in Produkten (SCIP-Datenbank) gemäß der Abfallrahmenrichtlinie;
- Harmonisierung der Bestimmungen für Bevollmächtigte für die erweiterte Herstellerverantwortung in jedem Mitgliedstaat, in dem ein Hersteller ein Produkt verkauft, das unter die Vorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung fällt, und Erleichterung der Berichterstattung über die erweiterte Herstellerverantwortung;
- Straffung der Berichtspflichten, Abschaffung doppelter Berichtspflichten, Förderung der weiteren Digitalisierung der Berichterstattung in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Industrieemissionen und Abfallbewirtschaftung unter Beibehaltung der politischen Ziele;
- Bewältigung von Genehmigungsproblemen im Zusammenhang mit Umweltprüfungen auf der Grundlage kürzlich gewonnener Erfahrungen, z. B. im Rahmen der Netto-Null-Industrie-Verordnung.
Unternehmen, die sich an der Konsultation beteiligen, sollten sich nach Einschätzung der IHK nicht auf die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Themen beschränken, sondern sich auch auf Vorschriften beziehen, die – wie die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – von vielen betroffenen Unternehmen in der geplanten Form nicht umsetzbar ist bzw. zu enormen Aufwänden führen wird.
Die Stellungnahme der DIHK fokussiert sich auf EU-Rechtsakte, die im Arbeitsbereich der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission liegen. Sie geht insbesondere auf folgende Regelungen ein:
- Erweiterte Herstellerverantwortung,
- Europäische Entwaldungsverordnung (EUDR),
- Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR),
- SCIP-Datenbank (Abfallrahmenrichtlinie),
- Umweltmanagement nach Industrie-Emissionsrichtlinie (IED)
- Berichtspflichten zu unverkauften Verbraucherprodukten nach der Öko-Design Verordnung
- Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS Richtlinie)
- Kennzeichnung und Registrierung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE
- Beschleunigung von Umweltgenehmigungsverfahren
- Einwegkunststoffrichtlinie
(Quelle EU-Kommission, DIHK)