RoHS-Ausnahmen für Blei geändert

Gemäß den EU-Vorschriften gelten für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Beschränkungen durch die RoHS-Richtlinie. Die EU-Kommission hat Änderungen bzw. Verlängerungen für die Ausnahmen der Verwendung von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten veröffentlicht. Sie sind noch nicht im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Auf Antrag der Unternehmen oder Organisationen können in bestimmten Fällen befristete Ausnahmen gewährt werden. Die EU-Kommission hat bestimmte Ausnahmen von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten verlängert. Vorausgegangen waren - nach dreieinhalb Jahren Verspätung - drei Vorschläge der EU-Kommission im Februar 2025, die jetzt nur noch geringfügig geändert wurden. Sie werden voraussichtlich in den nächsten Wochen im EU-Amtsblatt veröffentlicht und treten dann im Normalfall 20 Tage später in Kraft, also wohl im Verlauf des Oktobers 2025. Ab dann laufen letzte Übergangsfristen von 12 Monaten oder 18 Monaten bzw. bis 30. Juni 2027.
Der Grundsatz des Artikels 5 Absatz 5 der RoHS-Verordnung, dass bis 18 Monate vor Ablauf einer Ausnahme begründete Verlängerungsanträge gestellt werden können, soll offenbar beibehalten werden. Neben der formal knappen Zeit für einen erneuten Verlängerungsantrag bestehen allerdings auch inhaltlich nur sehr geringe Erfolgschancen. Denn die bisherigen (begründeten) Verlängerungsanträge sind mit den jetzigen Entscheidungen für die besagten Ziffern in Anhang III der RoHS de facto abgelehnt worden.
Unternehmen sollten sich auf das Ende der Verwendung von Blei in den genannten Anwendungen einstellen und bei den betroffenen Anwendungen rechtzeitig auf alternative bleifreie Materialien umstellen.

Blei als Legierungselement

  • Fristen für 6a - Blei in Stahl: Nur noch bis ca. Oktober 2026 bzw. 30. Juni 2027
  • Fristen für 6b - Blei in Aluminium: Nur noch bis ca. Oktober 2026 bzw. ca. April 2027 bzw. 30. Juni 2027
  • Fristen für 6c - Blei in Kupfer: 30. Juni 2027
Bei den genannten Ausnahmen 6a und 6c wird nicht nach Elektrogeräte-Kategorien unterschieden, d. h. alle Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne der RoHS sind betroffen.
Bei den vier Fällen in der Ausnahme 6b wird dagegen auch nach den elf Gerätekategorien der RoHS unterschieden. Sonderregelungen gelten teilweise für die Kategorien 8 (medizinische Geräte), 9 (Überwachungs- und Kontrollinstrumente, unterschieden nach industriellem und sonstigem Einsatz) und 11 (sonstige Geräte, die keiner der Kategorien 1 bis 10 zuordenbar sind).

Weitere Bleiverwendungen

  • Fristen bis 30. Juni 2027 bzw. 31. Dezember 2027
  • Fristen bis 30. Juni 2027 bzw. 31. Dezember 2027
(Quelle DIHK)