Konsultation zu Omnibus IV: Modernisierung und Digitalisierung im Produktrecht

Die EU möchte im Rahmen der "Omnibus-IV-Verordnung" das Produktrecht modernisieren. Papierbasierte Anforderungen würden damit weitgehend abgeschafft. Digitale Konformitätserklärungen und Gebrauchsanleitungen sollen eingeführt und - wo gefordert - in den Digitalen Produktpass (DPP) integriert werden. Lediglich Sicherheitshinweise müssten weiterhin in Papierform oder direkt auf dem Produkt bereit gestellt werden. Die Kommunikation zwischen Wirtschaftsakteuren und Behörden soll digitalisiert werden. Die EU-Kommission bittet in öffentlichen Konsultationen um Rückmeldung aus der Praxis.

Geplante Änderungen

Lediglich Konformitätserklärungen werden komplett digitalisiert und sind ggf. in den DPP zu integrieren. Es wird für VerbraucherInnen weiterhin die Möglichkeit bestehen, Bedienungsanleitungen in Papierform vom Hersteller anzufordern (beim Kauf oder bis zu bis 6 Monate danach, kostenlose Bereitstellung durch den Hersteller innerhalb eines Monats). Die digitalen Dokumente müssen während der erwarteten Lebensdauer des Produkts und mindestens 30 Jahre nach dem Inverkehrbringen online zugänglich sein.
Einführer (Importers) und Händler (Distributors) haben weiterhin Prüfpflichten, die dann digital zu erfüllen sind. Die Behörden können auch von Einführern und Händlern sämtliche notwendigen Produktinformationen in elektronischer Form (nicht mehr in Papierform!) anfordern. Außerdem sollen über Durchführungs-Rechtsakte gemeinsame Spezifikationen ("common specifications", CS) als Alternative zu harmonisierten Normen etabliert werden.
Hersteller und Einführer müssen neben der Postanschrift auch einen digitalen Kontakt (jede aktuelle und zugängliche Online-Kommunikationsmöglichkeit, über die Wirtschaftsakteure erreicht oder kontaktiert werden können, ohne dass eine Registrierung oder das Herunterladen einer Anwendung erforderlich ist) auf oder beim Produkt angeben.
Über Durchführungs-Rechtsakte sollen gemeinsame Spezifikationen ("common specifications", CS) als Alternative zu harmonisierten Normen etabliert werden. Die "Common Specifications" (CS) bezeichnen eine Reihe technischer Anforderungen – keine Norm –, die eine Möglichkeit zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen bietet, die für ein Produkt, ein Gerät, eine Dienstleistung, ein Verfahren oder ein System gelten. Erwägungsgrund Nr. 11 der VOs erläutert dazu: Der derzeitige Standardisierungsrahmen der EU, basierend auf der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012, dient als Grundlage für die Ausarbeitung von Normen, die eine Konformitätsvermutung mit wesentlichen Anforderungen ermöglichen. Wenn jedoch keine harmonisierten Normen existieren oder unzureichend sind, sollte die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Festlegung gemeinsamer Spezifikationen erlassen können – als Ausnahmefall zur Unterstützung der Herstellerpflichten. Die Akzeptanz von CS soll die Kohärenz mit bestehenden gesetzlichen Bestimmungen in bestimmten sektoralen Politikbereichen gewährleisten und Unternehmen Flexibilität bei der Nachweisführung zur Einhaltung der Vorschriften bieten.

Betroffene Regelungen

Die Verordnung (COM(2025) 503 soll folgende Richtlinien ändern:
  • Richtlinie 2000/14/EG über Geräuschemissionen in der Umwelt durch zur Verwendung im Freien bestimmte Geräte
  • Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
  • Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder
  • Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter
  • Richtlinie 2014/30/EU über elektromagnetische Verträglichkeit
  • Richtlinie 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen
  • Richtlinie 2014/32/EU über Messgeräte
  • Richtlinie 2014/33/EU über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  • Richtlinie 2014/34/EU über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
  • Richtlinie 2014/35/EU über elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Niederspannungsrichtlinie)
  • Richtlinie 2014/53/EU über Funkanlagen
  • Richtlinie 2014/68/EU über Druckgeräte
  • Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung
Die Verordnung (COM(2025) 504 ändert folgende Verordnungen:
  • Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über Akkreditierung und Marktüberwachung
  • Verordnung (EU) 2016/424 über Seilbahnen
  • Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung
  • Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
  • Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen
  • Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien
  • Verordnung (EU) 2024/1781 über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte

Konsultation

Die direkte Beteiligung an der Konsultation ist für die Verordnung (COM(2025) 503) möglich unter Omnibus Directive Aligning product legislation with the digital age (503) bzw. für die (COM(2025) 504) unter Omnibus Regulation Aligning product legislation with the digital age (504). Die Konsultationsfrist beträgt 8 Wochen (aktuell 28. August). Sie verlängern sich aber jeweils täglich so lange bis alle Sprachfassungen der VOs vorliegen.
(Quelle DIHK)