Bundesregierung: Maßnahmen zum Bürokratierückbau beschlossen
Die Bundesregierung will die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent (rund 16 Milliarden Euro) reduzieren und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro senken. Anfang November 2025 hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier mit 50 Maßnahmen beschlossen, auch zum Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrecht. Die DIHK begrüßt die Maßnahmen als ersten Schritt.
Übersicht der Maßnahmen
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Das Gesetz vereinfacht das Stromsteuerrecht umfassend, insbesondere an Ladepunkten, durch klarere Regelungen zu Steuerentstehung, -schuldnerschaft und -befreiungen sowie zum bidirektionalen Laden. Zudem entfallen verschiedene bürokratische Pflichten wie Erlaubnisanträge, Nachweis- und Vorlagepflichten sowie Versorgerpflichten bei kleineren Anlagen.
Novelle des Energieeffizienzgesetzes
Die Vorschriften des Energieeffizienzgesetzes sollen auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie zurückgeführt werden. Darüber hinaus soll die Novelle einem Praxischeck mit besonderem Fokus auf Rechenzentren unterzogen werden.
Ökologische Gegenleistungen
Die ökologischen Gegenleistungen zum Erhalt von Beihilfen im Rahmen der Strompreiskompensation sollen vereinfacht und das Gegenleistungsregime in energierechtlichen Vorschriften harmonisiert werden (Strompreiskompensation, BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung, ggf. Energieeffizienzgesetz, Industriestrompreis).
Bürokratierückbau-Maßnahmen bei der Umsetzung der IED-Novelle
Im Zuge der IED-Umsetzung werden immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren beschleunigt, insbesondere durch den Wechsel von G- zu V-Verfahren in der 4. BImSchV. Unter Ausnutzung zulässiger Spielräume des EU-Rechts für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Schwellenwerte für Vorhaben mit UVP-Pflicht angehoben. Daneben erfolgt ein Bürokratierückbau durch die vorgesehen Kapitellösung der TA-Luft. Diese strukturelle Anpassung vereinfacht und beschleunigt den Vollzug sowie die nationale Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen durch eine übersichtliche Bündelung der in diesem Bereich bestehenden Verwaltungsvorschriften. In dem Zusammenhang wird daran anknüpfend umgehend die Weiterentwicklung der Regelungen zu Tierhaltungsanlagen in der TA Luft eingeleitet.
UVPG-Anpassungsgesetz
Der Gesetzentwurf verbessert die Online-Zugänglichkeit von Umweltdaten aus Verfahren mit UVP und trägt damit zur Digitalisierung sowie Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung bei. Zudem werden Bagatellschwellen für die Änderung bestimmter, dem Klimaschutz dienlicher Vorhaben eingeführt, unterhalb derer eine Freistellung von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt.
Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten wird abgeschafft und auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzt, jeweils in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungslage – damit werden rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte abgeschafft. Ferner wird der Druckluftbeauftragte im Zuge der Außerkraftsetzung der Druckluftverordnung abgeschafft (bei Überführung weniger, notwendiger Schutzregelungen in bestehende Arbeitsschutzverordnungen). Im Rahmen der Selbstverwaltung und somit außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit der Bundesregierung wurde die Unfallversicherung bereits ersucht, weitere Beauftragtenpflichten abzuschaffen. Zudem werden entbehrliche Formerfordernisse im Arbeitsschutz abgeschafft oder durch Ersetzung der Schriftform durch Textform bzw. elektronische Form vereinfacht und modernisiert.
Einschätzung der DIHK
Die vorgelegten Eckpunkte können als erster Schritt von vielen der Auftakt zu einer echten Reform der Bürokratie in Deutschland sein, die eine substanzielle Entlastung der Unternehmen ermöglicht. Nun gelte es, die Eckpunkte schnell und praxistauglich umzusetzen. Die Entlastungen müssen im Alltag der Unternehmen spürbar sein, wenn sich das Stimmungsbild in der Wirtschaft verbessern soll.
Besonders wichtig für die Unternehmen sei der ressortübergreifende Abbau der Bürokratiekosten in Höhe von 25 Prozent. An diesem Ziel müssten alle Ministerien mitarbeiten. Für alle EU-Regeln sollte zudem in Zukunft gelten: praxisnah umsetzen, ohne nationale Überregulierung. Gleichzeitig sei eine umfangreiche Verwaltungsmodernisierung notwendig – hin zu mehr Vertrauen und weniger Kontrolle. Verfahren müssten durchgängig über alle staatlichen Ebenen digitalisiert werden. Im Mittelpunkt müsse das Once-Only-Prinzip stehen, um Mehrfachmeldungen gegenüber den Behörden abzuschaffen.
(Quelle Bundesregierung, DIHK)
