CLP-Verordnung: Neue Fristen auf 2028 verschoben

Rat und Parlament haben die Verschiebung zahlreicher Vorschriften der 2024 überarbeiteten Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe (CLP-Verordnung) auf den 1. Januar 2028 beschlossen. Ursprünglich sollten die neuen Bestimmungen ab 1. Juli 2026 bzw. 1. Januar 2027 greifen.
Durch die „Stop-the-clock“-Verordnung (EU) 2025/2439 wird der Geltungsbeginn der in der 2024 überarbeiteten CLP-Verordnung eingeführten neuen Bestimmungen auf den 1. Januar 2028 verschoben. Dies betrifft insbesondere die neuen Bestimmungen für die Fristen der Neukennzeichnung bei Änderungen der Einstufungen, für das Format der Kennzeichnungsetiketten, für Informationsanforderungen bei Werbung, Online-Handel und Fernabsatz sowie die Kennzeichnungsvorschriften für Tankstellen.
Die „Stop-the-clock“-Verordnung ist der erste Teil des Chemikalien-Omnibusses, den die Kommission im Juli 2025 vorgelegt hat. Parallel gehen die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament weiter, um Anpassungen am Inhalt der CLP-Verordnung vorzunehmen (zweiter Teil des Chemikalien-Omnibusses) und so Vereinfachungen für Unternehmen, insbesondere KMU, zu schaffen.
(Quelle DIHK)