Förderprogramm „Ressource.NRW“ 2025 – 2026 gestartet

Die Landesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Ressource.NRW“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in ressourceneffiziente Prozesse sowie beim Übergang zur Kreislaufwirtschaft. Land und EU stellen dafür rund 8 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können bis spätestens zum 30. Juni 2026 gestellt werden. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft und bewilligt.
Gefördert werden Investitionen in innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz beziehungsweise zum Übergang in eine Circular Economy leisten, und deren geplante Technologie noch nicht großtechnisch angewendet wird bzw. wenn bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen. Förderfähig sind:
  • Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch die Nettoreduzierung des Ressourcenverbrauchs bei der Erzeugung einer bestimmten Produktionsmenge im Vergleich zu einem bereits bestehenden Produktionsverfahren
  • Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch die Ersetzung primärer Roh- oder Ausgangsstoffe durch sekundäre (wiederverwendete oder zurückgewonnene, einschließlich rezyklierte) Roh- oder Ausgangsstoffe
  • Investitionen in die Vermeidung und Verringerung des Abfallaufkommens, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Dekontaminierung und Recycling des erzeugten Abfalls oder in die Vorbereitung der Wiederverwendung, Dekontaminierung und Recycling des von Abfall, der andernfalls nicht verwendet, beseitigt oder weniger ressourceneffizient behandelt oder zu einer geringeren Qualität des Recycling-Outputs führen würde.
  • Investitionen in die Sammlung, Sortierung, Dekontaminierung, Vorbehandlung und Behandlung von anderen Produkten, Materialien oder Stoffen, die erzeugt werden und andernfalls nicht verwendet oder weniger ressourceneffizient verwertet würden.
  • Investitionen in die getrennte Sammlung und Sortierung von Abfällen mit Blick auf dessen Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling
Die Projekte sollen bis 30. Juni 2029 abgeschlossen sein.
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Größe des Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens ab und beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die maximale Fördersumme beträgt vier Millionen Euro, die Bagatellgrenze liegt bei 25 000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist die je Fördereuro erreichte THG-Einsparung pro Jahr („Fördereffizienz“). Die Zuwendung darf den Betrag von 500 Euro je Tonne erwarteter jährlicher CO2-Einsparung nicht übersteigen. Bei neuen und innovativen Technologien entfällt dieser Punkt. Die Berechnung der erwarteten jährlichen CO2-Einsparung erfolgt über das Tool ecocockpit.
Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft und im Falle der Erfüllung der Anforderungen an Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, bewilligt.
Anträge können bis spätestens zum 30. Juni 2026 online eingereicht werden.
(Quelle: efa NRW)