ECHA schlägt Beschränkungen für Chrom(VI)-Verbindungen vor

Auf Anforderung der Europäischen Kommission hat die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) die Risiken von Cr(VI)-Verbindungen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen möglicher Beschränkungen bewertet. Die ECHA hält eine EU-weite Beschränkung für gerechtfertigt, da Cr(VI)-Verbindungen zu den gefährlichsten krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz zählten.
Die vorgeschlagene Beschränkung sieht Ausnahmen für bestimmte Anwendungen vor, sofern strenge Grenzwerte für die Exposition und Emissionen eingehalten werden:
  • Formulierung von Gemischen
  • Galvanisierung auf Kunststoff- und Metallsubstraten
  • Verwendung von Primern und anderen Schlämmen
  • Sonstige Oberflächenbehandlung
  • Funktionale Additive/Prozesshilfsmittel

Nächste Schritte:

Die öffentliche Konsultation ist am 18. Juni 2025 gestartet worden und läuft bis zum 18. Dezember 2025. ECHA plant eine Online-Informationsveranstaltung, um den Prozess zu erläutern und die Beteiligung der Interessengruppen zu fördern. Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden den Vorschlag bewerten. Die endgültige Entscheidung über die Beschränkung trifft die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten.
(Quelle ECHA)