Neuer DIHK-Leitfaden "Elektronikschrottentsorgung in Europa"

Seit über einem Jahrzehnt legt die EU-Richtlinie zur Entsorgung von Elektronikschrott (Waste of Electrical and Electronic Equipment, WEEE) Mindestanforderungen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der Europäischen Union fest. Unternehmen, die auf dem europäischen Markt Elektrogeräte in den Verkehr bringen, müssen die Anforderungen des jeweiligen Landes beachten. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) informiert in einer aktualisierten Übersicht über die jeweiligen Regelungen.
Zwischenzeitlich gab es bei den nationalen Umsetzungsregelungen immer wieder Anpassungen. Die DIHK hat deshalb für die EU und auch für europäische Drittstaaten den Leitfaden "Elektronikschrottentsorgung in Europa 2023" aktualisiert (Stand November 2023). Er listet für 34 europäische Länder auf, wer den Regelungen zur Elektronikschrottbestimmungen unterliegt und welche Pflichten für Hersteller, Importeure und den Handel bestehen. Dabei beantwortet er grundlegende Fragen wie:
  • Gibt es eine nationales Registrierungsstelle?
  • Müssen Endverkäufer Geräte zurücknehmen?
  • Sind Entsorgungsbeiträge zu zahlen?
  • Sind Meldepflichten zu erfüllen?
(Quelle DIHK)