F-Gas-Verordnung: Neue Vorgaben für fluorierte Treibhausgase

Die neue Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase ist am 20. Februar 2024 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden. Damit wird die Verfügbarkeit von besonders klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) in der Europäischen Union zunächst stark reduziert und bis 2050 sogar vollständig eingestellt. HFKW werden heute noch vor allem als Kältemittel eingesetzt. Zudem greifen nun schrittweise neue und verschärfte Regeln beim Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse wie Kühlschränke, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit klimaschädlichen F-Gasen.
Die neue F-Gas-Verordnung fordert, dass die Verwendung von klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), auf die 90 Prozent der F-Gas-Emissionen entfallen, auf dem EU-Markt bis 2030 gegenüber 2015 um 95 Prozent verringert wird. Ab 2025 wird die von der Kommission jährlich zugeteilte HFKW-Quote 3 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent kosten. Hierdurch wird der Preis für HFKW steigen und ein Anreiz zum Umstieg auf bereits verfügbare klima- und umweltfreundliche Alternativen geschaffen. Bis 2050 wird die EU sogar ganz aus dem Verbrauch von quotierten HFKW aussteigen.
Ergänzend wird die neue F-Gas-Verordnung das Inverkehrbringen von neuen Produkten mit besonders klimaschädlichen F-Gasen nach Übergangsfristen verbieten. Zudem wird die EU in einigen Anwendungen schrittweise sogar ganz aus F-Gasen aussteigen. So dürfen beispielsweise bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gas-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen.

Schaltanlagen mit fluorierten Treibhausgasen

Die neue F-Gas-Verordnung enthält zudem umfassende Regelungen zu Schwefelhexafluorid (SF6), dem klimaschädlichsten Treibhausgas. So wird der Einsatz in neuen elektrischen Schaltanlagen nach Übergangsfristen gänzlich verboten. Damit wird ein klimaneutraler Ausbau der Stromnetze ermöglicht. Um die Energiewende nicht zu behindern, greifen die Regeln nur dann, wenn ausreichend Alternativen verfügbar sind. Zudem darf ab 2035 grundsätzlich nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden. Gerade deutsche Hersteller haben bereits F-Gas-freie marktverfügbare Produkte im Angebot.
(Quelle BMUV)