Plattform für Abwärme: Aktuelle Regelungen behalten Gültigkeit

Weil die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wegen der Neuwahlen nicht mehr beschlossen werden konnte, hatte die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) klargestellt, dass die im aktuellen Merkblatt (Version 1.4) festgelegten Regelungen gültig bleiben. Dies sollte für Planungssicherheit in den Unternehmen sorgen. Mitte Juni 2025 hatten 3.000 Firmen ihre Abwärmedaten gemeldet.
Der Schwellenwert für Gesamtendenergieverbrauch, ab dem Unternehmen grundsätzlich meldepflichtig sind, liegt unverändert bei 2,5 GWh/a im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre (ursprünglich geplant: Anhebung auf 2,77 GWh). In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gelten die Bagatellschwellen des Merkblatts zur Plattform für Abwärme (Version 1.4) weiterhin. Damit können melde- und nicht-meldepflichtige Abwärmequellen klar abgegrenzt werden.
Bis zum 1. Januar 2025 mussten betroffene Unternehmen erstmals ihre Abwärmequellen und -potenziale auf der Plattform für Abwärme melden. Die nächste reguläre Meldung bzw. Aktualisierung wird abweichend vom EnEfG erst zum 31. März 2026 fällig. Davon unbenommen sind Unternehmen nach § 17 Abs. 2 S.1 EnEfG verpflichtet, die übermittelten Informationen stets aktuell zu halten.
Die Daten der Plattform für Abwärme werden regelmäßig aktualisiert und können online als Excel-Datei abgerufen werden. Eine Registrierung öder ähnliches ist nicht erforderlich. Zudem veröffentlicht die BfEE grafische Auswertungen. Mitte Juni 2025 hatten 3.000 Firmen iüber 25.000 Abwärmepotentiale mit einer gesamten jährlichen Abwärmemenge von 241 TWh gemeldet.
(Quelle BfEE)