BMWK veröffentlicht Weißbuch Wasserstoffspeicher
Mitte April hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Weißbuch Wasserstoffspeicher veröffentlicht. Es konkretisiert Speicherbedarfe und -potenziale und geht auf die Forderungen der Branche nach einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und einem langfristig planbaren Marktdesign ein. Außerdem setzt es sich mit der Fördernotwendigkeit während des Markthochlaufs auseinander.
Das Weißbuch stellt folgendes fest:
- Bis 2030 wird ein Wasserstoffspeicherbedarf von bis zu 7 Terawattstunden (TWh) erwartet, der bis 2045 auf bis zu 80 TWh steigen sollte – getrieben vor allem durch industrielle Anwendungen und Rückverstromung in Kraftwerken. Europaweit liegt der Bedarf perspektivisch bei bis zu 161 TWh.
- Norddeutschland wird als Hauptstandort für Produktion und Speicherung (Salzkavernen, Nähe zu Offshore-Wind) hervorgehoben.
- Deutschland verfügt über umfassende Potenziale, insbesondere in Salzkavernen (aktuell: TRL Level 5/ Demonstrationsphase). Die Umstellung bestehender Erdgas- und Erdölspeicher kann dabei 20 bis 50 Prozent des deutschen Speicherbedarfs bis 2040 abdecken – deutlich schneller und kosteneffizienter als Neubau. Obertägige Speicher, wie Druck- und Flüssigwasserstoffspeicher, sollen für kurzzeitige Speicherung und dezentrale Anwendungen ebenfalls eingesetzt werden.
- Laut BMWK könnte die Umwidmung und technische Umstellung von Salzkavernen mit einem ambitionierten Rechtsregime innerhalb von sechs Jahren erfolgen, wobei die reine Bauzeit ca. drei Jahre dauert. Neubauprojekte benötigen hingegen bis zu zwölf Jahre. Das BMWK plant daher, das Verfahren zur Errichtung und Umwidmung von Speichern u. a. durch das angekündigte Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz zu verkürzen. Der Zugang zu Speichern soll zudem diskriminierungsfrei und regulatorisch klar ausgestaltet werden.
- Es wird auf eine Finanzierungslücke von bis zu 18 Milliarden Euro hingewiesen. Um Investitionsrisiken zu verringern, werden verschiedene Förderansätze diskutiert, darunter erlösbasierte Differenzverträge, Investitionszuschüsse, Amortisationskonten und eine indirekte Förderung über gesicherte Wasserstoffnachfrage (z. B. durch Klimaschutzverträge oder Quoten).
(Quelle BMWK, DIHK)