Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Neue Ausschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im am 28. Februar 2025 den zweiten Förderaufruf zum Modul 1 Teilmodul 2 (Dekarbonisierung) der Förderrichtlinie "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" veröffentlicht. Die BIK fördert Investitionsprojekte und Projekte der anwendungsnahen Forschung mit einem Mindestumfang von einer Million Euro, bei kleinen und mittleren Unternehmen von 500.000 Euro, bis maximal 200 Millionen Euro. Bei Fördersummen über 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Die BIK richtet sich primär an den Mittelstand. Unternehmen können bis zum 15. Mai 2025 ihre Antragsskizze einreichen.
Mit der BIK-Förderrichtlinie können Investitionen und anwendungsnahe FuE-Vorhaben aller Industriesektoren – und zwar konkret des industriellen Mittelstands – in klimafreundlichere Produktionsmethoden unterstützt werden, die mindestens 40 Prozent CO₂-Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen. Beispielhaft sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie erfasst, wie beispielsweise Chemische Grundstoffindustrie, Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie, die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Unternehmen beschränkt.
Die Dekarbonisierung der Industrie sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 sind eng miteinander verbunden und werden daher in einer gemeinsamen Förderrichtlinie in zwei Fördermodulen ausgestaltet:
Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie, Projektträger Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
Gefördert werden Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder FuE-Projekte einsparen wollen.
- Teilmodul 2: Substitution fossiler Brennstoffe durch Elektrifizierung oder Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs bzw. daraus gewonnener Brennstoffe (Förderung von bis zu 200 Mio. Euro, i.d.R. Förderintensität bis zu 30 Prozent bei Elektrifizierung und bis zu 60 Prozent bei Nutzung von Wasserstoff)
Für Projekte mit einer Förderung von mehr als 30 Millionen Euro ist ein tragfähiges Konzept zum Standorterhalt und zur Beschäftigungsentwicklung erforderlich.
- Förderaufruf Modul 1
- FAQ Liste Modul 1
- Projektträger: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
Förderinteressierte können bis zum 15. Mai 2025 beim KEI Skizzen einreichen.
(Quelle KEI)