Union, SPD und Grüne: Gemeinsames Energiepaket beschlossen

Die Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich mit der CDU/CSU-Fraktion auf Änderungen an mehreren zentralen Energiegesetzen geeinigt. So wurden Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, mit dem Ziel, den Ausbau der Übertragungsnetze zu beschleunigen und Überlastungen der Verteilnetze durch Solarspitzen zu vermeiden. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wurde verlängert, die Ausschreibung von Biomassekraftwerken ausgeweitet und der Flexibilitätszuschlag angehoben.
Nicht beschlossen wurden verbindliche Netzanschlussfristen sowie eine einheitliche Digitalisierung von Verfahren und Anträgen zum Netzanschluss. Damit bleibt das Thema der Netzanschlusskapazitäten eine zentrale Aufgabe für die kommende Regierung.
Die zentralen Gesetzesänderungen:
  • Bei negativen Strompreisen soll die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen wegfallen, wobei die entsprechenden Zeiträume über die 20-jährige Förderung hinaus angehängt werden.
  • Die Fördermöglichkeit für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird verlängert, wenn diese bereits genehmigt sind, aber erst nach 2026 in Betrieb gehen.
  • Weitere Änderungen im Energiewirtschaftsrecht betreffen den Smart-Meter-Ausbau, die Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem, die Ausweitung der Direktvermarktung im EEG und die Reform der Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber.
  • Die Ausschreibungsmenge für Bioenergie wird begrenzt auf die Jahre 2025 und 2026 geringfügig angehoben. Der Flexibilitätszuschlag wird auf 100 Euro pro Kilowatt Leitung erhöht.
  • Mit der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) wurden die Rechtsgrundlagen für eine Erweiterung des europäischen Emissionshandels sowie für das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) geschaffen. Damit erhalten die Unternehmen und die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als nationale Behörde die nötigen Rechtsgrundlagen für die Umsetzung. Der Fraktionskompromiss zum TEHG sieht außerdem vor, dass (Sonder-)Abfallverbrennungsanlagen nicht in den ETS 1 überführt werden, sondern im BEHG verbleiben.
  • Mit dem Gesetz zur Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau wird klargestellt, dass Vorhaben zum Bau neuer Windenergieanlagen nur innerhalb ausgewiesener oder in Aufstellung befindlicher Windenergiegebieten zulässig sind. Dies gilt nicht für das Repoweriing von Anlagen.
Die entsprechenden Regelungen treten voraussichtlich am 1. März 2025 in Kraft.
(Quelle DIHK)