Novelle des KWKG: Förderung verlängert

Der Bundestag hat eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2025) beschlossen. Sie ist am 1. April 2025 in Kraft getreten. Damit wird die Förderung für KWK-Anlagen sowie Wärme- und Kältenetzen und -speichern über den 31. Dezember 2026 hinaus zunächst bis Ende 2030 verlängert. Das neue KWKG 2025 schafft damit Planungs- und Investitionssicherheit für den notwendigen Zubau von KWK-Anlagen sowie Netzen und Speichern.
Im Einzelnen können auch solche KWK-Anlagen sowie Wärme- und Kältenetze und -speicher noch eine Zulassung nach dem KWKG erhalten, die erst nach Ende 2026 in Betrieb genommen werden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 über eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (KWK-Anlagen) bzw. sämtliche nach Landesrecht erforderlichen Genehmigungen (Netze und Speicher) verfügen oder, soweit keine Genehmigungen erforderlich sind, bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich beauftragt wurden.
(Quelle BAFA)