Einigung bei neuen CO2-Standards für schwere Nutzfahrzeuge

Der Rat und das Europäische Parlament haben Mitte Januar eine vorläufige politische Einigung über CO2-Emissionsstandards für schwere Nutzfahrzeuge ab 2030 erzielt. Diese Einigung zielt darauf ab, die CO2-Emissionen im Straßentransportsektor weiter zu reduzieren und neue Ziele für 2030, 2035 und 2040 einzuführen.
Die Vereinbarung erweitert den Anwendungsbereich der bisherigen Verordnung, um nahezu alle neuen schweren Nutzfahrzeuge mit zertifizierten CO2-Emissionen den Emissionsreduktionszielen zu unterwerfen. Dies gilt auch für kleine Lastwagen, Stadtbusse, Reisebusse und Anhänger. Es gibt jedoch Ausnahmen für Hersteller kleiner Stückzahlen sowie für bestimmte Fahrzeuge für Bergbau, Forstwirtschaft und Landwirtschaft sowie für Militär, Feuerwehr, Zivilschutz, öffentliche Ordnung und medizinische Versorgung.
Die neuen Emissionsreduktionsziele für schwere Lkw und Reisebusse liegen bei 15 Prozent bis 2025, 45 Prozent bis 2030, 65 Prozent bis 2035 und 90 Prozent bis 2040 gegenüber 2019. Für Anhänger und Sattelanhänger gelten separate Ziele von 7,5 Prozent bzw. 10 Prozent. Auch für Stadtbusse werden neue Ziele eingeführt: Für alle neuen Stadtbusse müssen die Emissionen ab 2030 um 90 Prozent sinken und diese müssen bis 2035 emissionsfrei sein. Die Regelung wird auch auf Berufsfahrzeuge wie Müllwagen oder Betonmischer ausgedehnt. Die Möglichkeit der Aufnahme von kleineren Lastwagen unter 5 Tonnen in den Anwendungsbereich wird geprüft.
Gemäß der vorläufigen Einigung wird die Kommission die Wirksamkeit und die Auswirkungen der Verordnung bis 2027 überprüfen. Die Kommission wird außerdem beauftragt, eine gemeinsame Methodik für die Bewertung und Berichterstattung der CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus neuer schwerer Nutzfahrzeuge zu entwickeln. Darüber hinaus bleibt der CO2-neutrale Betrieb von neuen Lkw oder Bussen mit erneuerbaren Kraftstoffen wie grünstrombasierten E-Fuels oder biogenem HVO-Diesel aktuell als Erfüllungsoption für die CO2-Reduzierungsziele ausgeschlossen. Dies soll im Rahmen der Evaluation nochmal geprüft werden.  
Die vorläufige Einigung wird nun den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat (Coreper) und dem Umweltausschuss des Parlaments zur Zustimmung vorgelegt. Wenn genehmigt, muss der Text vor der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU und dem Inkrafttreten formell von beiden Institutionen angenommen werden.
(Quelle DIHK)