CBAM-Anmelder: Verfahren zur Registrierung verschiebt sich
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat kurz vor Weihnachten darüber informiert, dass die Rechtsgrundlagen für das Registrierungsverfahren der CBAM-Anmelder noch fehlen. Das gilt sowohl für die EU-Verordnung als auch für die Novelle des Treibhausemissionshandelsgesetzes (TEHG).
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