Hinweis

CBAM-Anmelder: Verfahren zur Registrierung verschiebt sich

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat kurz vor Weihnachten darüber informiert, dass die Rechtsgrundlagen für das Registrierungsverfahren der CBAM-Anmelder noch fehlen. Das gilt sowohl für die EU-Verordnung als auch für die Novelle des Treibhausemissionshandelsgesetzes (TEHG).
13. Januar 2025
Während das TEHG im Bundestag festsitzt, hat die Verzögerung der EU-Verordnung hoffentlich nur den Grund von Verbesserungsbedarf, der noch umgesetzt werden soll.
Die Hinweise der IHK-Organisation, dass Vereinfachungen für kleine, seltene und zuverlässige Importeure notwendig sind, sind zumindest auch in Brüssel registriert worden. Die DEHSt empfiehlt in ihrem Newsletter, aufgrund der Verzögerungen erst einmal die Unterlagen für die Registrierung vorzubereiten.
Wichtig: Ohne Registrierung als Anmelder ist 2026 kein Import von CBAM-pflichtigen Waren (Zement, Stahl, …Strom, Wasserstoff) mehr möglich.



Axel Scheer
Teamleiter
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Christine Haux
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Jovana Stojkoski
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