DIGI-Zuschuss Hessen: Zweite Förderrunde 2025 startet

Die erste Förderrunde des DIGI-Zuschusses 2025 ist abgeschlossen – jetzt startet die zweite Bewerbungsphase. Unternehmen und Freiberufler haben die Chance auf eine Förderung ihrer Digitalisierungsprojekte. Eine wöchentliche Zufallsauswahl beginnt ab dem 1. September 2025.
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 10.000 Euro und beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen.
Förderfähige Maßnahmen sind:
  • die Anschaffung von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffung von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen, einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf neue digitale Systeme, sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Eine Übersicht förderfähiger Maßnahmen gibt es im Merkblatt zum Förderprogramm.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online im Kundenportal der WIBank.
Ab sofort hat man wieder die Möglichkeit, sich für eine Antragstellung zu bewerben. Mehrfachbewerbungen innerhalb eines Förderaufrufes sind ausgeschlossen (ein Unternehmen = eine Bewerbung).
Für die Bewerbung/Registrierung, die Sie auch hier starten können, halten Sie bitte folgende Angaben bereit:
  • Firmenname, Kontaktdaten der Ansprechperson
  • Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
  • Zuordnung des geplanten Vorhabens zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog (Auswahlfeld)
  • Höhe des geplanten Investitionsvolumens (keine Angebote notwendig)

Welche Fristen gelten für den Start und Abschluss der Digitalisierungsmaßnahme?

In der zweiten Förderrunde werden Fördermittel vergeben, die erst im Jahr 2026 ausgezahlt werden können. Das bedeutet, dass das geplante Digitalisierungsvorhaben entweder über den Jahreswechsel hinaus fortgeführt oder erst im Jahr 2026 begonnen werden kann. Sollte eine frühere Umsetzung möglich sein, kann eine Auszahlung noch im laufenden Jahr beantragt werden.
Ab Beginn der zweiten Förderrunde erfolgt jeweils zu Wochenbeginn eine neue Zufallsauswahl. Sobald die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind, wird das Bewerbungsportal für das Jahr 2025 geschlossen.
Weitere Informationen: www.wibank.de/digital-zuschuss
Velina Schmitz
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Technologietransfer, Innovation, Netzwerke