Jetzt Digital-Zuschuss beantragen – erste Ziehung bereits am 28. April
Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wieder Anträge für den Digital-Zuschuss des Landes Hessen stellen. Wichtig: Die erste Zufallsziehung zur Vergabe der Fördermittel erfolgt bereits am 28. April 2025. Ab dann folgt jeweils zu Wochenbeginn eine neue Zufallsauswahl, bis der Fördertopf erschöpft ist.
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 10.000 Euro und beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Förderfähige Maßnahmen sind:
- die Anschaffung von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
- die Anschaffung von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
- die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen, einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf neue digitale Systeme, sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Eine Übersicht förderfähiger Maßnahmen gibt es im Merkblatt zum Förderprogramm.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt über das Anmeldeportal der WIBank. Da die Nachfrage das Budget oft übersteigt, erfolgt die Vergabe der Fördermittel nach dem Zufallsprinzip unter allen fristgerecht eingegangenen Anträgen.
Welche Fristen gelten für den Start und Abschluss der Digitalisierungsmaßnahme?
Mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Ein Projekt gilt bereits als begonnen, wenn dafür eine Dienstleistung beauftragt oder eine Ware (zum Beispiel Hard- oder Software) bestellt wurde. In diesem Fall ist die Maßnahme nicht mehr förderfähig.
Auch für den Abschluss der Digitalisierungsmaßnahme gilt eine feste Frist: Alle geförderten Projekte müssen spätestens bis zum 30.11.2025 – einschließlich Abrechnung bei der WIBank – abgeschlossen sein. Werden die Fördermittel bis zu diesem Stichtag nicht abgerufen, verfallen sie, da eine Übertragung ins Jahr 2026 nicht möglich ist.
Weitere Informationen: www.wibank.de/digital-zuschuss
Kontakt

Velina Schmitz
Bereich:
Unternehmen und Standort
Themen: Technologietransfer, Innovation, Netzwerke