Webinar: So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die EUDR vor
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) tritt ab 30. Dezember in Kraft – mit strengen Anforderungen an Lieferketten und Nachweise. Unternehmen müssen Geodaten erheben und umfassende Sorgfaltspflichten erfüllen. Besonders kleine und mittlere Betriebe stoßen hier schnell an Grenzen: fehlende Ressourcen, zurückhaltende Handelspartner und drohende Importstopps belasten die Praxis. Im Webinar erfahren Sie, welche Pflichten auf Ihr Unternehmen zukommen und wie Sie sich gezielt vorbereiten können.
19. August 2025
Mit der Entwaldungsverordnung will die EU die weltweit voranschreitende Entwaldung zur Gewinnung von landwirtschaftlichen Nutzflächen einschränken. Die Entwaldungsverordnung beschränkt sich jedoch nicht nur hierauf, sondern zielt zum Beispiel auch auf den Schutz der lokalen Bevölkerung ab, indem die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes gefordert wird.
Betroffen sind die Rohstoffe Soja, Palmöl, Kautschuk, Kakao, Kaffee, Holz sowie Rinder und daraus hergestellte relevante Erzeugnisse. Unternehmen, die diese Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, aus diesem ausführen oder damit handeln, müssen nachweisen, dass vorgenannte Pflichten erfüllt wurden und eine diesbezügliche Sorgfaltserklärung vorliegt, die elektronisch im EU-Portal „TRACES“ eingereicht wurde.
Der Geltungsbeginn der EUDR wurde zwar um ein Jahr verschoben, das bedeutet, dass große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025 verpflichtet sind und Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2026, jedoch wird die Zeit zur Umsetzung jetzt knapp, wenn bislang keine Vorbereitungen getroffen wurden.
IHK-Webinar „EU-Entwaldungsverordnung - Umsetzung in letzter Minute: Was jetzt noch möglich ist“
Im Webinar der IHK Kassel-Marburg am 5. November 2025 von 14 Uhr bis 15:30 Uhr gibt Rechtsanwalt Louis Warnking von der Kanzlei Taylor Wessing konkrete Hinweise, was jetzt getan werden muss und kann, welche Hilfestellungen es gibt und welche Unternehmen in welchem Umfang von den Sorgfaltspflichten betroffen sind. Fragen der Teilnehmenden sind ausdrücklich erwünscht und werden im Webinar beantwortet, senden Sie diese gerne vorab an Özgür Pektas: oezguer.pektas@darmstadt.ihk.de
Die Teilnahme am Webinar ist für Sie kostenfrei - wir freuen uns auf Sie!
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Özgür Pektas
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Unternehmen und Standort
Themen: Umwelt- und Energieberatung, Umwelt- und Energiepolitik