Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) startet in Kürze

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für Förderung von Investitionen des industriellen Mittelstands in klimafreundlichere Produktionsprozesse im Rahmen der Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ erteilt. Förderfähig sind Projekte mit einer Mindesinvestition von einer Million Euro, bei kleinen und mittleren Unternehmen von 500.000 Euro, bis maximal 200 Millionen Euro. Über die künftige Förderung können sich Unternehmen in einer Veranstaltung der Projektträger am 17. April 2024 informieren.
Mit der künftigen BIK-Förderrichtlinie können Investitionen aller Industriesektoren – und zwar konkret des industriellen Mittelstands – in klimafreundlichere Produktionsmethoden unterstützt werden, die mindestens 40 Prozent CO₂-Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen, indem Unternehmen ihre Prozesse von fossilen Brennstoffen auf Strom oder erneuerbaren Wasserstoff umstellen. Förderfähig sind Projekte ab einer Million Euro Investitionsgröße, bei kleinen und mittleren Unternehmen ab 500.000 Euro. Bei Fördersummen über 15 Millionen Euro müssen die Bundesländer 30 Prozent der Fördersumme kofinanzieren. Die Förderung für Unternehmen kann bis zu 200 Millionen Euro betragen.
Geplant ist ein zeitnaher Start der BIK-Dekarbonisierungsförderung nach Verabschiedung der Förderrichtlinie. Die BIK wird dann das Förderangebot des BMWK ergänzen und die Lücke für Dekarbonisierungsprojekte kleineren Volumens schießen. Neben den Klimaschutzverträgen, die das BMWK Mitte März 2024 gestartet hat und die auf großvolumige Projekte zielen, gibt es so künftig auch ein konkretes Förderangebot für den industriellen Mittelstand und für kleine und mittlere Unternehmen.
Das alte Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ wird durch das Fördermodul 1 innerhalb der neuen Bundesförderung abgelöst.
Die Dekarbonisierung der Industrie sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 sind eng miteinander verbunden und werden daher in einer gemeinsamen Förderrichtlinie in zwei Fördermodulen ausgestaltet:
  • Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie, Projektträger Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
  • Modul 2: Anwendung und Umsetzung von CCU Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS), Projektträger Jülich – PtJ
Informationsveranstaltung:
Mit einer digitalen Informationsveranstaltung am 17. April 2024, 10:00 bis 11:45 Uhr stellt das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) die neue Förderrichtlinie vor, vermittelt Informationen zu deren Inhalten und zum Antragsverfahren. Gemeinsam mit dem Projektträger Jülich werden die beiden Fördermodule erläutert und Fragen zur neuen Richtlinie beantwortet.­­ In einem gemeinsamen Workshop werden außerdem Praxisbeispiele vorgestellt und in Bezug auf Anforderungen, Ablauf und Fristen erläutert.
(Quelle DIHK, BMWK)