25.09.2023
Maßnahmen zum Radonschutz werden gefördert!
Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon verabschiedet
Neues erklärtes Ziel der Förderrichtlinie ist es, für eine Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, insbesondere in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten, zu sorgen.
Sachsen fördert künftig Maßnahmen für den Schutz vor Radon. Dazu gehören Baumaßnahmen, die den Eintritt von Radon in Innenräume verhindern, lüftungstechnische Maßnahmen sowie Anlagen zur Absaugung.
Die Förderung von Radonschutz sowie die Unterstützung von Stadtgrün und Lärmschutz sind in einer Förderrichtlinie, zu finden unter https://revosax.sachsen.de/vorschrift/20206 zusammengefasst. Dabei kommen Mittel aus dem EU-Strukturfonds EFRE zum Einsatz.
Die Förderung von Radonschutzmaßnahmen richtet sich an Kommunen und kommunale Unternehmen, an gemeinnützige Organisationen, an anerkannte Religionsgemeinschaften sowie an kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU). Die Fördersumme ist auf maximal 60.000 Euro begrenzt.
Interessenvertretung – IHK Dresden begrüßt die Richtlinie
Die IHK Dresden hat sich im Rahmen ihrer Interessenvertretung in einer unter dem Dach der Umwelt- und Klimaallianz eingerichteten Arbeitsgruppe stark für eine Förderung von Radonschutzmaßnahmen für Unternehmen eingesetzt und begrüßt die nun vorliegende Förderrichtlinie.
weitere Informationen
Informationen zur Antragstellung werden in Kürze vom Umweltministerium unter https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/foerderbereich-radonreduzierung-13626.html bereitgestellt.