12.12.2024

Änderung der Gewerbeabfallverordnung

Die Bundesregierung hat am 27. November dem Entwurf der Gewerbeabfallverordnung zugestimmt. Die Verordnungsänderung muss allerdings noch von der EU-Kommission notifiziert und von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Trotzdem wäre das Inkrafttreten vor der Bundestagswahl möglich.
Die Bundesregierung versucht, das Gesetzgebungsverfahren mit dem Kabinettsbeschluss noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar zu einem Ende zu bringen. Üblicherweise wird die Notifizierung durch die EU-Kommission abgewartet, dieses Verfahren verläuft nun parallel zu Bundestag und Bundesrat. Für sie richtet sich das Verfahren dieser Verordnung nach § 68 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Danach ist dem Bundesrat die Verordnung nach drei Sitzungswochen zuzuleiten, wenn sich der Bundestag nicht mit ihr befasst hat. Da bis zum 23. Februar noch drei Sitzungswochen vorgesehen sind, könnte der Bundesrat der Verordnung noch final zustimmen. Auch unter den Ländern ist der Referentenentwurf allerdings nicht unumstritten.
Mit der Verordnungsänderung plant die Bundesregierung unter anderem:
  • Kennzeichnungspflichten für Sammelbehältnisse
  • erweiterte Getrennthaltungspflichten für nicht gefährliche asbesthaltige Abfälle
  • Einbeziehung von Sachverständigen bei der Prüfung der getrennten Sammlung
  • behördliche Überwachungspläne zur Kontrolle der Einhaltung
  • Streichung der 90 Prozent-Getrenntsammlungsquote als Ausnahme der Vorbehandlungspflicht
  • ein bundesweit einheitliches elektronisches Register für alle Vorbehandlungsanlagen
  • stichprobenartige Kontrollen der Anlieferungen durch Anlagenbetreiber von Verbrennungsanlagen
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Quelle: DIHK