Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) und Ihre Sorgfaltspflichten

Mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) kommen auf Unternehmen aufwändige Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Ab dem 30. Dezember 2025 muss die EUDR angewendet werden, ansonsten drohen empfindliche Sanktionen. KMU müssen die EUDR ab Juni 2026 umsetzen, faktisch werden sie jedoch bereits 2025 durch ihre Geschäftspartner in die Pflicht genommen. In unserer Veranstaltung geben Referenten Antworten auf Fragen zur Betroffenheit, zum Anwendungsbereich und zu Pflichten im Rahmen der Verordnung.
Insbesondere werden die folgenden Themen beleuchtet:
  • Betroffenheit/Anwendungsbereich: Wann fällt mein Unternehmen in den Anwendungsbereich?
  • Welche Folgen hat es, wenn mein Unternehmen nur mittelbar von der EUDR betroffen ist (z. B. KMU, Anforderungen werden seitens des Geschäftspartners abgewälzt), und wie kann man mit solchen Situationen pragmatisch umgehen?
  • Welche Erzeugnisse und Produkte fallen in den Anwendungsbereich, und welche EUDR-relevanten Produkte sind (in welchen Situation) vom Anwendungsbereich ausgeschlossen?
  • Welche Sorgfaltspflichten müssen eingehalten werden?
    Welche Gemeinsamkeiten bestehen zwischen der EUDR, dem LkSG/CSDDD sowie der CSRD?
  • Welche Rolle können Softwarelösungen einnehmen, um die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu realisieren?

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