Beihilfenregelung zu Transformationstechnologien in Kraft
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 04.08.2023 die BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien im Bundesanzeiger veröffentlicht („Regelung zur vorübergehenden Gewährung von Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine – Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels“).
Die Regelung setzt das Kapitel 2.8 der Mitteilung der Europäischen Kommission 2023/C 101/03 vom 09.03.2023 (folgend: Befristeter Krisenrahmen, BKR) in eine nationale Beihilfenregelung um. Die Kommission hat die Bundesregelung Transformationstechnologien am 19.07.2023 genehmigt. Die nach dieser Regelung errichteten Förderprogramme und die wiederum daraus resultierenden Projektförderungen müssen dann – sofern sie den Vorgaben dieser Regelung entsprechen – nicht mehr das Notifizierungsverfahren bei der Kommission durchlaufen.
Die Bundesregelung ermächtigt Bund und Länder, Förderprogramme zu erlassen, um den Auf- und Ausbau der Produktion bestimmter Transformationstechnologien zu fördern. Zu diesen förderfähigen Technologien zählen Solarpaneele, Batteriezellen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Ausrüstung zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2. Ebenso förderfähig sind die Herstellung von Schlüsselkomponenten und die Herstellung und Rückgewinnung kritischer Rohstoffe, die für diese Technologien benötigt werden.
Die Beihilfenintensität darf grundsätzlich 15 % der beihilfefähigen Kosten nicht übersteigen und der Gesamtbetrag grundsätzlich nicht mehr als 150 Mio. Euro pro Unternehmen betragen. Bei Investitionen in sog. „C-Fördergebieten“ nach der Fördergebietskarte der Bundesrepublik Deutschland kann die Beihilfenintensität auf 20 % der beihilfefähigen Kosten bzw. einen Gesamtbetrag von 200 Mio. Euro pro Unternehmen erhöht werden. Auch für KMU sind höhere Beträge möglich. Gewährt werden können die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen, Steuervorteilen, Zinszuschüssen oder Garantien für neue Darlehen.
Der Beihilfenempfänger muss sich verpflichten, die Investition nach deren Abschluss mindestens fünf Jahre (KMU: drei Jahre) in dem betreffenden Gebiet zu halten. Die Beihilfen dürfen nicht zu einer Verlagerung der Produktionstätigkeiten innerhalb der EU genutzt werden.
Die Gewährung der Beihilfen unter der Bundesregelung Transformationstechnologien ist bis zum 31.12.2025 möglich. Die Auszahlung darf bis 2031 erfolgen.