EU-Konsultation zur Wirkweise des Datenschutzrahmens EU-USA

Die EU-Kommission hat eine Konsultation durchgeführt, um ein umfängliches Erfahrungs- und Meinungsspektrum zur Wirkweise des neuen Datenschutzrahmens zu erhalten, der letztes Jahr im Juli zwischen der EU und den USA geschlossen wurde. Die Ergebnisse der Konsultation sollen zusammen mit den Erkenntnissen aus Berichten von EU-Datenschutzbehörden, US-Behörden sowie Berichten von Organisationen der Zivilgesellschaft in den ersten Bericht einfließen, den die Kommission nun zumindest alle vier Jahre veröffentlichen und dem Rat und Parlament übermitteln muss.
Der Datenschutzrahmen EU-USA (englisch: EU-US Data Privacy Framework, DPF) ist eine Vereinbarung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, die den Austausch personenbezogener Daten regelt und so ein angemessenes Schutzniveau europäischer Daten auch in den USA sicherstellen soll. Der Datenschutzrahmen trat im Juli 2023 in Kraft und ersetzt frühere Abkommen wie das EU-US Privacy Shield, das vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt worden war (Schrems-II-Entscheidung). Er enthält neue verbindliche und durchsetzbare Garantien, v. a. die Beschränkung des Zugriffs der US-Nachrichtendienste auf Daten aus der EU unter Wahrung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit und die Einführung eines unabhängigen Rechtsbehelfsverfahrens, in dessen Rahmen auch Abhilfemaßnahmen angeordnet werden können und das Einzelpersonen in der EU offensteht.
Zum Datenschutzrahmen hat die EU-Kommission – ebenfalls im Juli 2023 – einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, mit der Folge, dass Unternehmen, die am Datenschutzrahmen EU-USA z. B. durch Zertifizierung teilnehmen, ohne weitere konkrete Garantien Daten aus der EU in die USA in einer Weise übermitteln dürfen, als übermittelten sie diese Daten innerhalb der EU.
Den Stand der Konsultation und die eingegangenen Positionen können Sie hier einsehen.