BaFin: Merkblatt zu Krypto-Token
Planen Unternehmen für eingeworbene finanzielle Mittel „Krypto-Token“ oder „Coins“ statt Wertpapiere auszugeben, ist zu klären, welche rechtlichen Pflichten und auch Informationspflichten hierfür zu erfüllen sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Merkblatt entwickelt, das Unternehmen, die solche Krypto-Token ausgeben wollen, entsprechend informiert.