Start des Einheitlichen Patentgerichts 2023

2023 hat das neue Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit aufgenommen.
Das EPG ist ein spezialisiertes europäisches Patentgericht. Es wurde mit Unterzeichnung des EPG-Übereinkommens durch 25 teilnehmende Mitgliedstaaten der Europäischen Union (darunter auch Deutschland) errichtet.
Das EPG soll für Fragen der Gültigkeit und Verletzung von europäischen Patenten und Einheitspatenten zuständig sein. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten erhoffen sich hierdurch eine schnellere und effektivere Durchführung von Patentstreitigkeiten sowie mehr Rechtssicherheit durch einheitliche Auslegung in umstrittenen Rechtsfragen.
Das EPG besteht aus einem Gericht erster Instanz, einer Berufungskammer und einer Kanzlei. Das Gericht erster Instanz hat seine Zentralkammer in Paris und eine Abteilung in München. Es besteht zudem aus mehreren Lokal- und Regionalkammern der Unterzeichnerstaaten. Die Berufungskammer des Gerichts hat ihren Sitz in Luxemburg.
Die Entscheidungen des EPG entfalten Rechtswirksamkeit in allen Unterzeichnerstaaten. Dritte und die Öffentlichkeit können unter bestimmten Voraussetzungen Nichtigkeitsklage vor dem EPG erheben. Die Zuständigkeit für den Rechtsschutz im Erteilungsverfahren verbleibt hingegen beim Einheitlichen Patentamt (EPA).