EU-Kommission schlägt Omnibus Nr. IV vor

Im Rahmen ihrer Bestrebungen, Bürokratie abzubauen, hat die EU-Kommission am 21.05.2025 weitere Vorschläge veröffentlicht. Der sog. Omnibus IV fasst verschiedene Vorschläge zusammen und fokussiert sich darauf, bestehende papiergestützte Konformitätserklärungen, Gebrauchsanweisungen und andere Dokumente zu digitalisieren.
Durch die Digitalisierung dieser Anforderungen sollen Unternehmen Informationen leichter einreichen und mit ihren Produkten verteilen können, und die nationalen Behörden können die Einhaltung der Vorschriften effizienter überprüfen, so die Überlegungen der EU-Kommission. So soll künftig die Konformitätserklärung in elektronischer Form erstellt werden. Sie muss auch nicht mehr dem Produkt in Papierform beigefügt werden, sondern soll als maschinenlesbarer Code oder über eine Internetadresse abrufbar sein.
Vgl. u. a. die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 2000/14/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen in COM(2025) 503 final oder COM(2025)504, abrufbar mit den entsprechenden Anhängen unter folgendem Link: https://single-market-economy.ec.europa.eu/publications/digitalisation-and-alignment-common-specifications_en.
Die Vorschläge der EU-Kommission müssen nun von Rat und EU-Parlament beraten und verabschiedet werden.
Hintergrundinformationen zu den sog. Omnibus-Verfahren:
Der sog. Omnibus I beschäftigt sich mit Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung, Lieferkettenregulierung sowie CBAM. Omnibus II zielt darauf ab, den Zugang zu bestimmten Investitionsprogrammen zu erleichtern. Beide sind bereits Ende Februar vorgelegt worden. Mit dem Fokus auf Landwirtschaft ist im Mai der sog. Omnibus III veröffentlicht worden. Die EU-Kommission hat zudem bereits weitere gebündelte Vorschläge zum Abbau unnötiger Vorschriften angekündigt.