Verwaltung und verwaltungsgerichtliche Justiz im Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, als Entwurf veröffentlicht am 09.04.2025, legt einen starken Fokus auf die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dabei greift er zum Teil auf die Vorschläge aus dem Zwischenbericht der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ zurück. Ziel ist eine höhere Effizienz in Verwaltung und Justiz durch Verschlankung, Vereinfachung und Vernetzung, und damit auch eine Stärkung des Rechts- und Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Zu den Schwerpunkten im Koalitionsvertrag gehören folgende:
Digitalisierung und Automatisierung
Geplant ist die Einführung einer zentralen digitalen Plattform für sämtliche Verwaltungsleistungen. Bürger, Unternehmen und Vereine sollen verpflichtend digitale Identitäten bekommen, um Verwaltungsprozesse digital abwickeln und auf Behördengänge verzichten zu können. Das "Once-Only-Prinzip" soll konsequent angewendet werden, sodass Daten bei der Behörde nur einmal erhoben werden müssen und dann medienbruchfrei zwischen der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen genutzt werden können. Schriftformerfordernisse sollen abgebaut und Verwaltungsprozesse mithilfe von KI automatisiert werden. Die Koalition fordert dabei ein offeneres Verständnis der Verwaltung für effizientere Datennutzung und möchte sich für einheitliche digitale Standards und eine bessere Vernetzung der Behörden untereinander einsetzen – die Bundesregister sollen zusammengeführt und das Setzen von digitalen Standards weitgehend beim Bund gebündelt werden.
Verfahrensbeschleunigung
Vergabe- und Genehmigungsprozesse möchte die Koalition vereinfachen und beschleunigen, u. a. durch die Aufwertung des Instruments der Genehmigungsfiktion, die künftig als Regel und nicht mehr als Ausnahme gelten soll. Im Infrastrukturbereich soll zudem das Verfahrensrecht bundesweit vereinheitlicht werden.
Flexibilität und Kosteneffizienz
Laut Koalitionsvertrag sollen zudem der Personalbestand in den Bundesbehörden sowie die hohe Anzahl an Bundesbeauftragten reduziert werden. Zentrale Service-Einheiten der Bundesministerien (sog. Z-Abteilungen) sollen ressortübergreifend gebündelt werden. Auch die fachliche Arbeit soll vermehrt in ressortübergreifender Projektarbeit erfolgen, um Synergien zu schaffen. Die Erleichterung von Quereinstiegen in die Verwaltung, z. B. aus Wissenschaft und Wirtschaft, sollen für Agilität sorgen. Personell spiegelt sich das nun auch in der Nominierung des Managers und promovierten Physikers Karsten Wildberger für das Amt des Bundesministers für Digitalisierung und Staatsmodernisierung wider.
Modernisierung der Justiz
Auch die Digitalisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll vorangetrieben werden, v. a. durch einheitliche Standards für die Dokumentenübermittlung, durch die stärkere Nutzung von Verfahrensplattformen und durch die Einrichtung einer Bundesjustizcloud.
Im Wege einer VwGO-Novelle möchte die Koalition die Effizienz der verwaltungsgerichtlichen Verfahren steigern, z. B. durch den verstärkten Einsatz von Einzelrichtern, die Ermöglichung von Pilotverfahren und die Aufwertung des Parteivortrags gegenüber dem – grundsätzlich fortbestehenden – Amtsermittlungsgrundsatz.
Informationsfreiheitsgesetz (IfG)
Das IfG soll entgegen früherer Medienberichte nicht abgeschafft, sondern „mit Mehrwert für Bürger, Bürgerinnen und Verwaltung“ reformiert werden.
Wie es weiter geht
Nachdem der Koalitionsvertrag vom „Kleinen Parteitag“ der CDU, vom Vorstand der CSU und von den Mitgliedern der SPD bestätigt worden ist, wird er voraussichtlich am 05.05.2025 unterzeichnet.