Neuer Referentenentwurf zur Stärkung der Genossenschaftlichen Rechtsform
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Stärkung der Genossenschaftlichen Rechtsform vorgelegt. Verschiedene Änderungen im Genossenschaftsgesetz sollen die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform steigern. Dies soll u. a. durch eine Beschleunigung der Gründung erfolgen. Über die bereits erfolgten Formatänderungen im Bürokratieentlastungsgesetz hinaus soll die Digitalisierung der Genossenschaften gefördert werden. Dies soll durch weitere Formatänderungen aber auch digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder erfolgen. Weitere Maßnahmen sollen unseriöse Genossenschaften bekämpfen, Rechte und Pflichten des Prüfungsverbandes erweitern sowie die Staatsaufsicht stärken.
Darüber hinaus soll der vorliegende Entwurf die Regelungen für investierende Mitglieder ändern, Regelungen zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit einführen sowie die Eintragung durch das Registergericht beschleunigen. Link zum aktuellen Referentenentwurf und Synopse: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Genossenschaftsrecht.html